Kann ich mit meiner Krankenkassenkarte im Ausland zum Arzt?

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Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht Ihnen im EU-Ausland und einigen anderen Staaten den Zugang zur medizinischen Versorgung. Sie werden vor Ort wie einheimische Versicherte behandelt. So können Sie im Bedarfsfall direkt einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, ohne sich um zusätzliche Formalitäten sorgen zu müssen.

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Im Ausland zum Arzt – Was gilt mit meiner Krankenversicherungskarte?

Ein plötzlicher Krankheitsfall oder Unfall im Ausland – das kann jeden treffen. Die Frage, wie die medizinische Versorgung finanziert wird, ist dann oft die größte Sorge. Kann ich einfach mit meiner Krankenversicherungskarte zum Arzt gehen? Die Antwort ist leider nicht immer ein einfaches Ja. Die Möglichkeiten hängen entscheidend von Ihrem Versicherungsstatus und dem Reiseland ab.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – der Schlüssel für EU-Bürger

Für Reisen innerhalb der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – früher auch als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) bekannt – von unschätzbarem Wert. Sie gewährt Ihnen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen, die während Ihres Aufenthalts im Ausland akut erforderlich werden. Das bedeutet: Sie erhalten in der Regel die gleiche Behandlung wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Sie müssen jedoch in der Regel eine Kostenbeteiligung leisten, die den gleichen Regeln unterliegt wie für Einwohner des Landes. Dies kann eine Zuzahlung, eine Eigenbeteiligung oder die Kosten für die Medikamente umfassen. Die EHIC deckt keine geplanten Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen ab.

Wichtig: Die EHIC ersetzt keine Reisekrankenversicherung! Sie deckt lediglich die Kosten für medizinisch notwendige, akute Behandlungen ab. Rücktransportkosten, private Behandlungen oder die Kosten für bestimmte Medikamente sind in der Regel nicht im Leistungsumfang enthalten. Eine umfassende Reiseversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, die über den Leistungsumfang der EHIC hinausgehen.

Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz – andere Regeln gelten

Reisen Sie außerhalb dieser Gebiete, gestaltet sich die Situation komplexer. Ihre deutsche Krankenversicherungskarte allein reicht in der Regel nicht aus, um medizinische Leistungen im Ausland zu finanzieren. In vielen Ländern müssen Sie die Behandlungskosten selbst vorlegen und sich später von Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen. Dies ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und erfordert oft die Vorlage umfangreicher Nachweise. Daher ist eine ausführliche Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Vor Reiseantritt informieren!

Bevor Sie verreisen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Leistungen Ihrer Versicherung im Ausland informieren. Hier sollten Sie auch nachfragen, welche Dokumente Sie im Falle eines Krankheitsfalls benötigen. Die Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse sollten Sie gut sichtbar aufbewahren. Eine Kopie Ihrer EHIC bzw. Ihrer Versicherungspolice sollten Sie separat von den Originaldokumenten mitführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die EHIC für Reisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz eine wertvolle Unterstützung bietet, ersetzt sie keine umfassende Reiseversicherung. Für Reisen in Länder außerhalb dieser Gebiete ist eine solche Versicherung unerlässlich, um finanzielle Risiken im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls zu minimieren und unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie sich daher immer vor Reiseantritt über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung und die Leistungen Ihrer Versicherung im Ausland.