Kann ich 3 Tage ohne Krankmeldung zu Hause bleiben?

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Bis zu drei Tage Arbeitsunfähigkeit bedürfen keiner ärztlichen Bescheinigung. Der Arbeitgeber kann dies jedoch im Arbeitsvertrag anders regeln. Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers über die Abwesenheit ist dennoch ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Entgeltfortzahlung ist in diesen Fällen gesetzlich nicht geregelt.
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Drei Tage krank, aber keine Krankschreibung? So funktioniert’s!

In Deutschland gelten für kurze Krankheitsphasen besondere Regeln. Bis zu drei Tage Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Bescheinigung. Das bedeutet aber nicht, dass Sie einfach “verschwinden” können!

Was gilt für die ersten drei Tage?

  • Keine Krankschreibung: Sie müssen in diesen Tagen keinen Arzt aufsuchen und eine Krankschreibung vorlegen.
  • Frühzeitige Information: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber dennoch so schnell wie möglich über Ihre Abwesenheit. So vermeiden Sie Missverständnisse und zeigen Ihre Verantwortungsbereitschaft.
  • Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Die gesetzliche Regelung sieht keine Entgeltfortzahlung für diese drei Tage vor. Ob Ihr Arbeitgeber Ihnen trotzdem den Lohn zahlt, ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.

Was ist zu beachten?

  • Arbeitsvertrag: Ihr Arbeitsvertrag kann abweichende Regelungen bezüglich der Krankmeldung und Entgeltfortzahlung für die ersten drei Tage beinhalten. Lesen Sie Ihren Vertrag aufmerksam durch!
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Sobald Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
  • Pflicht zur Information: Auch wenn keine Krankschreibung notwendig ist, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die Gründe für Ihre Abwesenheit informieren.
  • Verantwortungsvoller Umgang: Selbst bei kurzer Krankheit ist es wichtig, die Arbeitsfähigkeit zu wahren und bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt zu treten.

Fazit:

Die Regelung für die ersten drei Tage Krankheit bietet Ihnen Flexibilität, aber auch die Verantwortung, Ihren Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Ein offener und fairer Umgang mit Krankheit ist für beide Seiten wichtig.