Kann ich eine Kündigung auch während einer Krankmeldung einreichen?

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Auch während einer Krankschreibung ist es Arbeitnehmern grundsätzlich erlaubt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wichtig ist dabei, dass die geltenden Kündigungsfristen und formalen Anforderungen eingehalten werden. Die Arbeitsunfähigkeit an sich stellt kein Hindernis für die Einreichung einer Kündigung dar.

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Krankgeschrieben und gekündigt – geht das?

Die Frage, ob eine Kündigung während einer Krankschreibung möglich ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Eine Arbeitsunfähigkeit hindert Sie nicht daran, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Allerdings gilt es, einige wichtige Aspekte zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Kündigungsfrist bleibt maßgeblich: Unabhängig von Ihrer Krankheit müssen Sie die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Eine kürzere Frist aufgrund der Krankheit besteht nicht. Verletzen Sie die Kündigungsfrist, kann der Arbeitgeber Ihnen Schadenersatzforderungen stellen. Es ist daher essentiell, den Arbeitsvertrag genau zu prüfen und das Kündigungsschreiben rechtzeitig zuzustellen.

Formale Anforderungen beachten: Auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten die üblichen formalen Anforderungen. Das bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen sollte. Eine mündliche Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, aber deutlich riskanter, da der Beweis der Kündigungserklärung schwieriger zu führen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich, um den Zugang zweifelsfrei nachweisen zu können.

Die Begründung der Kündigung: Die Gründe für Ihre Kündigung sind in der Regel unerheblich. Sie müssen diese nicht detailliert erläutern, es sei denn, es handelt sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung kann es jedoch ratsam sein, kurz und knapp die Situation zu erwähnen, um Missverständnisse zu vermeiden. Formulierungen wie “Ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum [Datum] aus persönlichen Gründen” sind völlig ausreichend.

Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfolgen: Ihre Arbeitsunfähigkeit beeinflusst die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Während der Kündigungsfrist besteht weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Erkrankung selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe der Abfindung (falls vereinbart) oder die Dauer der Arbeitslosigkeit. Sollten Sie während der Kündigungsfrist wieder arbeitsfähig sein, so müssen Sie dem Arbeitgeber dies natürlich mitteilen. Dieser kann Sie dann ggf. wieder zu Arbeit einladen. Weigern Sie sich grundlos, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Beratung ist ratsam: Insbesondere in komplexeren Fällen, wie beispielsweise bei bestehenden Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einer schwerwiegenden Erkrankung oder bei Unklarheiten im Arbeitsvertrag, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts oder einer Gewerkschaft. Diese können Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten beraten und Ihnen bei der Erstellung des Kündigungsschreibens unterstützen.

Zusammenfassend: Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist möglich und rechtlich unbedenklich, sofern die Kündigungsfrist und die formalen Anforderungen eingehalten werden. Achten Sie auf die richtige Formulierung und den rechtzeitigen Versand Ihres Kündigungsschreibens. Im Zweifelsfall sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.