Kann ich ins Ausland fahren, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Eine Krankschreibung schränkt die Reisefreiheit ein, insbesondere bei längerfristigen Ausfällen mit Krankengeldbezug. Innerhalb der EU sind Reisen bei längerer Krankschreibung (über sechs Wochen) unter Umständen erlaubt, außerhalb jedoch generell problematisch. Die individuellen Bestimmungen der Krankenkasse sind zu beachten.
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Krankgeschrieben und Reisepläne: Was ist erlaubt?

Eine Krankschreibung bedeutet in erster Linie, dass Sie arbeitsunfähig sind. Doch wie verhält es sich mit Reisen ins Ausland? Die Antwort ist leider nicht so einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Krankschreibung, dem Reiseziel und den individuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

Reisen innerhalb der EU:

Innerhalb der Europäischen Union gestaltet sich die Situation bei kürzeren Krankschreibungen relativ unkompliziert. Solange die Reise Ihrer Genesung nicht schadet und Sie keine Leistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen müssen, spricht grundsätzlich nichts gegen einen kurzen Urlaub. Ein Arztbesuch im Ausland könnte jedoch zu Komplikationen führen, da die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen nicht immer problemlos verläuft.

Bei längeren Krankschreibungen (in der Regel über sechs Wochen) wird es komplexer. Hier ist die Frage nach dem Bezug von Krankengeld entscheidend. Die meisten Krankenkassen verlangen in dieser Phase eine strikte Schonung und untersagen Reisen, die nicht zwingend medizinisch notwendig sind. Eine Auslandsreise könnte in diesem Fall als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gewertet werden und zum Verlust des Krankengeldes führen. Hier ist die individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse unerlässlich. Ein generelles “Ja” oder “Nein” ist nicht möglich.

Reisen außerhalb der EU:

Reisen außerhalb der EU während einer Krankschreibung sind deutlich problematischer. Die Herausforderungen liegen vor allem in der medizinischen Versorgung im Ausland und der Abwicklung möglicher Kosten. Selbst bei kurzen Reisen kann ein unerwarteter medizinischer Notfall zu hohen Kosten führen, die von Ihrer deutschen Krankenversicherung nur eingeschränkt übernommen werden. Eine ausreichende Reisekrankenversicherung ist daher absolut notwendig, deckt aber nicht immer alle Eventualitäten ab. Die meisten Krankenkassen raten von Reisen außerhalb der EU während einer Krankschreibung dringend ab und können den Krankengeldbezug bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten einstellen.

Die Rolle der Krankenkasse:

Die Krankenkasse spielt eine zentrale Rolle. Ihre individuellen Bestimmungen sind maßgeblich. Vor jeder Reise, insbesondere bei längerer Krankschreibung, ist daher ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zwingend erforderlich. Informieren Sie sich über die Richtlinien bezüglich Auslandsreisen und klären Sie im Detail, welche Konsequenzen eine Reise für Ihren Krankengeldanspruch haben könnte. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse über die Erlaubnis zur Reise ist empfehlenswert, um im Zweifelsfall abgesichert zu sein.

Fazit:

Die Frage, ob man während einer Krankschreibung ins Ausland reisen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer der Krankschreibung, das Reiseziel, der Bezug von Krankengeld und die individuellen Richtlinien der Krankenkasse spielen eine entscheidende Rolle. Ein frühzeitiges und offenes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse ist unbedingt notwendig, um mögliche Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Unabhängig davon sollte man sich stets über die medizinische Versorgung am Reiseziel informieren und eine entsprechende Reiseversicherung abschließen.