Kann ich meine Arbeit kündigen, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Auch während einer Krankschreibung steht Arbeitnehmern das Recht zur Kündigung zu. Diese kann formell per Einschreiben erfolgen und gilt mit Zustellung als wirksam. Umgekehrt ist es auch Arbeitgebern erlaubt, Angestellten im Krankenstand zu kündigen. Die Arbeitsunfähigkeit an sich stellt also keinen Kündigungsschutz dar.

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Kündigung trotz Krankschreibung: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Die Krankschreibung – ein Zustand, in dem der Körper oder die Psyche eine Auszeit vom Arbeitsalltag verlangen. Doch was passiert, wenn während dieser Zeit der Wunsch nach Veränderung aufkommt oder der Arbeitgeber sich von einem trennen möchte? Die Frage, ob eine Kündigung während einer Krankschreibung möglich ist, wirft oft Unsicherheiten auf. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Hinweise für beide Seiten.

Das Grundrecht auf Kündigung bleibt bestehen

Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung stellt keinen automatischen Kündigungsschutz dar. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhältnis auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu beenden. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und wird durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) konkretisiert.

Die Kündigung durch den Arbeitnehmer:

  • Form und Frist: Auch während der Krankschreibung muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben per E-Mail oder WhatsApp ist nicht ausreichend. Die Kündigung muss zudem die im Arbeitsvertrag oder Gesetz festgelegten Kündigungsfristen einhalten.
  • Zustellung: Die Kündigung gilt als wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugeht. Um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die Kündigung tatsächlich erhalten hat, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein.
  • Gründe irrelevant: Der Arbeitnehmer muss in der Kündigung keine Gründe für seine Entscheidung angeben, auch wenn er krankgeschrieben ist.
  • Wichtig: Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung während der Krankschreibung rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn man unsicher ist, ob die Kündigung möglicherweise negative Auswirkungen auf den Bezug von Krankengeld haben könnte.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber:

  • Kein genereller Schutz: Die Arbeitsunfähigkeit schützt nicht pauschal vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch während der Krankschreibung kündigen.
  • Kündigungsschutzgesetz beachten: Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (in der Regel bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten), muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass ein triftiger Grund für die Kündigung vorliegen muss.
  • Mögliche Kündigungsgründe:
    • Verhaltensbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitnehmer sich vor der Krankschreibung Fehlverhalten zu Schulden kommen lassen hat (z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung).
    • Personenbedingte Kündigung: Wenn die Krankheit des Arbeitnehmers voraussichtlich dauerhaft dazu führt, dass er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Hier sind jedoch strenge Anforderungen zu erfüllen.
    • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitsplatz aufgrund von betrieblichen Gründen (z.B. Umstrukturierung, Auftragsmangel) wegfällt.
  • Sonderfall: Häufige Kurzerkrankungen: Häufige, kurzzeitige Erkrankungen können unter Umständen einen Kündigungsgrund darstellen, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs führen und keine Besserung in Sicht ist.
  • Anhörung des Betriebsrats: In Betrieben mit einem Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden.
  • Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer, die eine Kündigung für unrechtmäßig halten, können innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Besonderheiten und Tipps:

  • Krankengeld: Eine Kündigung während des Bezugs von Krankengeld kann Auswirkungen auf die Dauer des Krankengeldanspruchs haben. Hier sollte man sich unbedingt von der Krankenkasse beraten lassen.
  • Aufhebungsvertrag: Anstelle einer Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Dieser bietet den Vorteil, dass die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses individuell vereinbart werden können. Allerdings sollte man sich auch hier rechtlich beraten lassen, da ein Aufhebungsvertrag unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.
  • Offene Kommunikation: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten während der Krankschreibung das Gespräch suchen, um Missverständnisse auszuräumen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
  • Rechtliche Beratung: In allen Zweifelsfällen ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Fazit:

Die Kündigung während einer Krankschreibung ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche und persönliche Aspekte berührt. Es ist wichtig, sich seiner Rechte und Pflichten bewusst zu sein und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine offene Kommunikation und die Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.