Kann man eine Krankschreibung nachträglich ändern?

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Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lässt sich unter Umständen bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die AU-RL, die jedoch eine strenge Prüfung des Ausnahmefalls vorsieht, bevor eine rückwirkende Ausstellung erfolgen kann. Eine automatische Möglichkeit besteht nicht.

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Krankschreibung nachträglich ändern? Was Sie wissen müssen!

Die Grippe hat Sie unerwartet erwischt, und Sie lagen flach, ohne rechtzeitig zum Arzt gehen zu können? Oder haben Sie erst später realisiert, dass Ihre Beschwerden Sie wirklich außer Gefecht setzen? Viele Arbeitnehmer fragen sich in solchen Situationen, ob eine Krankschreibung nachträglich geändert oder gar rückwirkend ausgestellt werden kann. Die Antwort ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Krux mit der rückwirkenden Krankschreibung

Grundsätzlich gilt: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll den Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit möglichst genau dokumentieren. Die Bescheinigung dient als Nachweis für den Arbeitgeber, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit zu verrichten. Eine nachträgliche Änderung oder gar eine rückwirkende Ausstellung ist daher nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Die AU-Richtlinie (AU-RL) als rechtliche Grundlage

Die entscheidende Grundlage für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bildet die AU-Richtlinie. Sie regelt die Vorgehensweise von Ärzten bei der Beurteilung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit. Die AU-RL sieht eine rückwirkende Ausstellung einer Krankschreibung nur in absoluten Ausnahmefällen vor.

Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

Die AU-RL erlaubt eine rückwirkende Krankschreibung von bis zu drei Tagen. Allerdings ist dies an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Ausnahmesituation: Eine rückwirkende Ausstellung ist nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum Sie nicht früher einen Arzt aufsuchen konnten. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der Schwere Ihrer Erkrankung bettlägerig waren oder wenn Sie sich in einer Region ohne unmittelbare ärztliche Versorgung befanden.
  • Eingehende Prüfung durch den Arzt: Der Arzt muss den Ausnahmefall sorgfältig prüfen und nachvollziehen können. Er wird Sie detailliert befragen und möglicherweise weitere Untersuchungen durchführen, um die rückwirkende Krankschreibung zu rechtfertigen.
  • Dokumentation: Der Arzt ist verpflichtet, die Gründe für die rückwirkende Ausstellung in der Patientenakte zu dokumentieren.

Wichtiger Hinweis: Eine “automatische” Möglichkeit, eine Krankschreibung rückwirkend zu erhalten, gibt es nicht. Der Arzt muss jeden Fall individuell bewerten und eine Entscheidung treffen, die auf den vorliegenden Umständen basiert.

Was tun, wenn keine rückwirkende Krankschreibung möglich ist?

Sollte der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen, gibt es möglicherweise alternative Lösungsansätze:

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation. Erklären Sie die Gründe für Ihre Abwesenheit und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden, beispielsweise den Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Urlaubstagen.
  • Nachträglicher Besuch beim Arzt: Auch wenn eine rückwirkende Krankschreibung nicht möglich ist, sollten Sie zeitnah einen Arzt aufsuchen. Er kann Ihre aktuelle Situation beurteilen und Ihnen eine Krankschreibung ab dem aktuellen Tag ausstellen.

Fazit

Eine nachträgliche Änderung oder rückwirkende Ausstellung einer Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich. Verlassen Sie sich nicht darauf, eine Krankschreibung “auf Knopfdruck” rückwirkend zu erhalten. Der Arzt muss den Einzelfall sorgfältig prüfen und die Entscheidung auf Grundlage der AU-RL treffen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, um unnötige Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.