Wie lange kann man sich an einem Stück krankschreiben lassen?

0 Sicht

Eine Folgekrankschreibung erfordert einen erneuten Arztbesuch. Nach der Untersuchung stellt der Arzt erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Für die Dauer der Krankschreibung gibt es grundsätzlich keine Höchstgrenze.

Kommentar 0 mag

Wie lange kann man sich krankschreiben lassen? – Ein Überblick

Die Frage nach der maximalen Dauer einer Krankschreibung ist weit verbreitet und leider nicht mit einer einfachen Zahl zu beantworten. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, wie lange ein Arzt einen Patienten arbeitsunfähig schreiben kann. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hängt vielmehr von der Art und Schwere der Erkrankung, dem individuellen Heilungsverlauf und der Einschätzung des behandelnden Arztes ab.

Der Arzt als entscheidende Instanz: Der Arzt ist allein verantwortlich für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit seines Patienten. Er muss dabei den Grundsatz der ärztlichen Sorgfaltspflicht beachten und die Arbeitsunfähigkeit objektiv begründen können. Dies beinhaltet die Berücksichtigung verschiedener Faktoren, darunter:

  • Art und Schwere der Erkrankung: Eine einfache Erkältung erfordert in der Regel eine deutlich kürzere Krankschreibung als beispielsweise eine schwere Operation mit anschließender Reha.
  • Individuelle Heilungsprozesse: Jeder Mensch heilt unterschiedlich schnell. Der Arzt muss den individuellen Heilungsverlauf seines Patienten berücksichtigen und die Krankschreibung entsprechend anpassen.
  • Berufliche Tätigkeit: Die Art der beruflichen Tätigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Ein körperlich anstrengender Beruf erfordert möglicherweise eine längere Ausfallzeit als eine Tätigkeit am Schreibtisch.
  • Therapiefortschritte: Die Wirksamkeit der Behandlung und der Therapiefortschritt beeinflussen die Dauer der AU.

Folgekrankschreibungen: Eine Folgekrankschreibung setzt einen erneuten Arztbesuch voraus. Der Arzt untersucht den Patienten erneut und stellt, wenn weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht, eine neue AU aus. Diese kann – abhängig von den oben genannten Faktoren – kürzer oder länger sein als die vorherige. Es gibt keine automatische Verlängerung der Krankschreibung.

Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die AU des Arztes zu akzeptieren. Er darf die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst beurteilen oder in Frage stellen. Jedoch kann er – insbesondere bei längeren Ausfallzeiten – auf eine regelmäßige ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Rehabilitation und Wiedereingliederung: Bei länger andauernden Erkrankungen spielen Maßnahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung eine wichtige Rolle. Diese werden in Zusammenarbeit zwischen Arzt, Arbeitgeber und gegebenenfalls Reha-Einrichtungen geplant und umgesetzt. Ziel ist es, den Arbeitnehmer schrittweise und schonend wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Fazit: Die Dauer einer Krankschreibung ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze. Ein offener Dialog zwischen Arzt, Patient und Arbeitgeber ist wichtig, um den bestmöglichen Weg zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu finden. Wichtig ist, dass die Krankschreibung stets auf einer fundierten ärztlichen Beurteilung basiert.