Kann man ins Ausland fahren, wenn man krankgeschrieben ist?

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Krankheitsbedingte Auslandsreisen sind grundsätzlich zulässig, orientieren sich aber an den gleichen Regeln wie im Inland. Langfristige Krankschreibungen mit Krankengeldzahlung erlauben jedoch nur Reisen innerhalb der EU. Reisen in andere Länder bedürfen einer individuellen Abklärung.
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Kann man ins Ausland fahren, wenn man krankgeschrieben ist?

Wenn man krankgeschrieben ist, stellt sich häufig die Frage, ob Auslandsreisen zulässig sind. Grundsätzlich ist es möglich, während einer Krankschreibung ins Ausland zu reisen, jedoch gelten dabei bestimmte Regeln:

Reisen innerhalb der EU

Bei langfristigen Krankschreibungen mit Krankengeldzahlung sind Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union (EU) grundsätzlich erlaubt. Dies liegt daran, dass die EU-Mitgliedstaaten untereinander eine Krankenversicherungskarte (EHIC) akzeptieren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung im Ausland ermöglicht.

Reisen außerhalb der EU

Reisen in Länder außerhalb der EU sind bei langfristigen Krankschreibungen nur in Ausnahmefällen zulässig. Hierfür ist eine individuelle Abklärung mit der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse prüft, ob die Reise medizinisch notwendig oder zumindest unbedenklich ist. In den meisten Fällen wird die Reisegenehmigung nur erteilt, wenn:

  • Eine dringende medizinische Behandlung im Ausland erforderlich ist.
  • Die Reise zur Erholung der Gesundheit beiträgt.
  • Die Reise nicht den Heilungsprozess beeinträchtigt.

Kurzfristige Krankschreibungen

Bei kurzfristigen Krankschreibungen, die in der Regel nicht länger als eine Woche dauern, gelten in der Regel keine besonderen Reisebeschränkungen. Es ist jedoch ratsam, die Reise mit dem behandelnden Arzt abzusprechen, um sicherzustellen, dass die Reise die Genesung nicht beeinträchtigt.

Allgemeine Regeln für Auslandsreisen während einer Krankschreibung

Unabhängig von der Dauer der Krankschreibung und dem Reiseziel gelten für Auslandsreisen während einer Krankschreibung folgende allgemeine Regeln:

  • Die Reise muss dem Krankheitsbild angemessen sein und darf die Genesung nicht gefährden.
  • Der behandelnde Arzt muss über die Reise informiert werden und gegebenenfalls sein Einverständnis geben.
  • Die Krankenkasse muss über die Reise informiert werden, insbesondere wenn es sich um eine Reise außerhalb der EU handelt.
  • Die Reiseversicherung muss den Versicherungsschutz im Ausland abdecken.

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann die Krankenkasse das Krankengeld kürzen oder streichen. Es ist daher wichtig, vor jeder Auslandsreise während einer Krankschreibung die notwendigen Abklärungen zu treffen.