Kann man mit Ausschlag ins Schwimmbad?

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Chlor im Schwimmbadwasser kann Hautreizungen verstärken, insbesondere bei Menschen mit Neurodermitis oder empfindlicher Haut. Längeres Baden sollte daher vermieden werden, um die Haut nicht unnötig zu belasten.

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Schwimmbadbesuch bei Hautausschlag: Ja oder Nein?

Ein Sonnenbrand, ein juckender Ausschlag oder ein schlimmerer Hautleiden – die Frage, ob ein Schwimmbadbesuch bei bestehender Hautreizung erlaubt ist, stellt sich vielen. Die einfache Antwort lautet: Es kommt darauf an! Ein pauschales Ja oder Nein ist nicht möglich, denn die individuellen Umstände spielen eine entscheidende Rolle.

Der Einfluss von Chlor und anderen Wasserinhaltsstoffen:

Das chlorhaltige Wasser in Schwimmbädern ist desinfizierend und tötet Bakterien und Viren ab. Gleichzeitig kann Chlor aber auch die Haut reizen und bestehende Probleme verschlimmern. Besonders bei bereits entzündeter Haut, wie z.B. bei Neurodermitis, Ekzemen oder Sonnenbrand, kann der Kontakt mit Chlor zu verstärktem Juckreiz, Brennen und Rötungen führen. Auch andere Inhaltsstoffe des Schwimmbadwassers, wie z.B. Desinfektionsmittelzusätze oder Mineralien, können allergische Reaktionen auslösen oder die Haut zusätzlich belasten.

Welche Arten von Ausschlag erlauben einen Schwimmbadbesuch – und welche nicht?

Bei einem leichten, nicht-entzündlichen Ausschlag, z.B. einem leichten Sonnenbrand ohne Blasenbildung, ist ein kurzer Schwimmbadbesuch unter Umständen vertretbar. Wichtig ist hierbei, die Badezeit kurz zu halten, um die Haut nicht unnötig zu reizen. Nach dem Baden sollte die Haut gründlich mit lauwarmem Wasser abgespült und mit einer feuchtigkeitsspendenden, parfümfreien Creme eingecremt werden.

Ein Schwimmbadbesuch ist grundsätzlich abzuraten, wenn:

  • der Ausschlag stark entzündet ist und stark juckt.
  • offene Wunden oder Blasen vorhanden sind. Das Risiko einer Infektion ist hier deutlich erhöht.
  • eine Infektion vorliegt (z.B. durch Herpes simplex, Impetigo). Der Erreger könnte sich im Wasser verbreiten und andere Badegäste anstecken.
  • eine Allergie gegen Chlor oder andere Schwimmbadzusätze bekannt ist.

Zusätzliche Empfehlungen:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Hautarzt: Bei Unsicherheit über die Art Ihres Ausschlags oder der geeigneten Vorgehensweise ist eine ärztliche Beratung unbedingt zu empfehlen. Der Arzt kann die Ursache des Ausschlags klären und Ihnen individuelle Empfehlungen geben.
  • Achten Sie auf die Wasserqualität: Schwimmbäder mit sauberem, gut gechlortem Wasser sind weniger aggressiv für die Haut als solche mit schlechter Wasserqualität. Informieren Sie sich über die Wasserqualität des jeweiligen Schwimmbads.
  • Verwenden Sie eine schützende Creme: Eine parfümfreie, feuchtigkeitsspendende Creme kann die Haut vor dem Chlor schützen. Tragen Sie diese vor dem Baden und danach auf.
  • Dusche nach dem Baden: Spülen Sie Chlorreste gründlich von der Haut ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Schwimmbadbesuch bei Ausschlag ist nicht grundsätzlich verboten, aber es bedarf einer sorgfältigen Abwägung. Die Schwere des Ausschlags, die individuelle Hautbeschaffenheit und die Wasserqualität sind entscheidende Faktoren. Im Zweifelsfall ist Vorsicht geboten und ein ärztlicher Rat einzuholen. Der Schutz der Haut sollte immer im Vordergrund stehen.