Kann man während einer Krankschreibung verreisen?

8 Sicht
Eine längere Krankschreibung mit Krankengeldbezug schränkt die Reisefreiheit ein. Innerhalb der EU ist Reisen unter Umständen möglich, erfordert aber in jedem Fall vorherige Absprache mit der Krankenkasse. Ohne diese Zustimmung drohen Sanktionen. Unabhängig von der Dauer sollte jede Auslandsreise sorgfältig geprüft werden.
Kommentar 0 mag

Kann man während einer Krankschreibung verreisen?

Eine Krankschreibung mit Krankengeldbezug beeinflusst die Reisefreiheit, insbesondere bei längeren Ausfällen. Während Reisen innerhalb der EU unter Umständen erlaubt sind, ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse zwingend erforderlich. Ohne diese Zustimmung drohen finanzielle Sanktionen und die Gefahr, das Krankengeld zu verlieren.

Die Regeln und die Notwendigkeit einer Absprache variieren stark je nach Krankenkasse und Art der Erkrankung. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob man verreisen darf. Im Zweifel ist immer die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Reisefreiheit und Krankengeld: Was ist erlaubt?

Prinzipiell steht es einem Krankschriebenen zu, innerhalb der EU zu verreisen. Doch die Krankenkasse hat das Recht, die Notwendigkeit der Reise zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Reise gesundheitlich unbedenklich ist. Hierbei kommt es auf die konkrete Diagnose und die Art der Erkrankung an. Reisen in Gebiete mit erhöhten Gesundheitsrisiken (beispielsweise Länder mit tropischen Krankheiten) können besonders kritisch betrachtet werden.

Die Notwendigkeit der Zustimmung:

Die Krankenkasse muss über die geplante Reise informiert werden. Dies gilt auch für kürzere Aufenthalte. Sie kann eine Zustimmung verweigern, wenn sie die Reise als gesundheitsschädlich oder nicht notwendig erachtet. Dabei wird die Krankenkasse die Informationen zur Erkrankung, die Art der Reise und deren Dauer berücksichtigen. Ohne vorherige Zustimmung drohen Sanktionen, die von der Verweigerung des Krankengeldes bis zu finanziellen Strafen reichen.

Wie man die Zustimmung der Krankenkasse erhält:

Die Krankenkasse ist die richtige Anlaufstelle, um die Reisemöglichkeiten während einer Krankschreibung abzuklären. Eine entsprechende Anfrage sollte rechtzeitig gestellt werden, um mögliche Probleme zu vermeiden. Meistens ist eine kurze Begründung der Reise ausreichend.

Wichtige Punkte für Auslandsreisen:

  • Gesundheitszustand: Reisen sind bei akuten oder schwerwiegenden Erkrankungen gegebenenfalls nicht erlaubt, selbst innerhalb der EU.
  • Reiseplanung: Informieren Sie die Krankenkasse über die geplante Reise, bevor Sie losfahren.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Korrespondenzen mit der Krankenkasse auf.
  • Notfallplanung: Berücksichtigen Sie bei Reisen ins Ausland notwendige Versicherungen und andere Vorkehrungen.

Fazit:

Ob man während einer Krankschreibung verreisen kann, hängt von der individuellen Situation und den Regeln der jeweiligen Krankenkasse ab. Eine vorherige Absprache ist in jedem Fall unerlässlich, um die Einhaltung der Bedingungen zu gewährleisten und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Krankenkasse sollte frühzeitig über die Reise informiert werden, um eventuelle Hürden zu umgehen und eine reibungslose Reise zu ermöglichen.