Kann ich ins Ausland, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Krankheitsbedingte Auslandsreisen sind abhängig von der Dauer der Erkrankung und den Regelungen der Krankenversicherung. Für kürzere Ausfälle gelten die gleichen Richtlinien wie im Inland. Bei längerfristiger Erkrankung mit Krankengeldzahlung ist die Reise jedoch nur in EU-Länder gestattet.
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Kann ich ins Ausland reisen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Eine Auslandsreise während einer Krankschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Dauer der Erkrankung und den Regelungen der Krankenversicherung.

Kurzzeitige Erkrankungen

Bei kurzen Erkrankungen gelten die gleichen Richtlinien wie im Inland. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb Deutschlands frei bewegen können, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Es wird jedoch empfohlen, Ihren Arzt zu konsultieren, bevor Sie eine Reise antreten, um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

Langfristige Erkrankungen

Bei längerfristigen Erkrankungen, die Krankengeldzahlungen nach sich ziehen, gelten andere Regeln. In diesem Fall ist eine Auslandsreise in der Regel nur in Länder der Europäischen Union (EU) gestattet. Dies liegt daran, dass Krankenkassen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland nur in EU-Ländern übernehmen.

Um eine Auslandsreise während einer langfristigen Krankschreibung genehmigen zu lassen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie Ihre Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Reisepläne und legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor, die bestätigt, dass Ihre Erkrankung es zulässt, zu reisen.
  2. Antrag stellen: Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Auslandsreise bei Ihrer Krankenkasse. Dem Antrag sollten die ärztliche Bescheinigung und Angaben zu Ihrem Reiseziel und der Dauer Ihres Aufenthalts beigefügt werden.
  3. Genehmigung abwarten: Ihre Krankenkasse wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, ob die Auslandsreise genehmigt wurde.

Ausnahmen

In einigen Fällen können Ausnahmen von diesen Regeln gemacht werden. Beispielsweise kann Ihre Krankenkasse eine Auslandsreise genehmigen, wenn:

  • Ihre Erkrankung es erfordert, dass Sie in einem bestimmten Land medizinisch behandelt werden.
  • Sie für einen kurzen Zeitraum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ins Ausland reisen müssen.
  • Sie in einem Grenzgebiet leben und die Reise für den Zugang zu medizinischer Versorgung im Nachbarland erforderlich ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Ihre Krankenkasse immer über Ihre Reisepläne informieren, auch wenn die Reise für einen kurzen Zeitraum und in ein Nicht-EU-Land erfolgt. Andernfalls könnten Sie Ihren Versicherungsschutz riskieren.