Wann darf das Auge nicht gelasert werden?
Wann sollte eine Augenlaserbehandlung nicht durchgeführt werden?
Eine Augenlaserbehandlung, auch bekannt als refraktive Chirurgie, korrigiert Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus. Doch nicht in allen Fällen ist eine Augenlaserbehandlung geeignet oder empfehlenswert. Hier sind einige Umstände, unter denen eine Augenlaserbehandlung nicht durchgeführt werden sollte:
Starke Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
Bei einer starken Hornhautverkrümmung ist die Hornhaut, die äußere Schicht des Auges, unregelmäßig gekrümmt. Dies kann zu verzerrtem Sehen führen. Auch wenn eine Augenlaserbehandlung eine Hornhautverkrümmung bis zu einem gewissen Grad korrigieren kann, ist es möglicherweise nicht geeignet für Personen mit sehr starker Hornhautverkrümmung.
Zu geringe Hornhautdicke
Die Hornhaut ist die klare äußere Schicht des Auges, die das Licht auf die Netzhaut fokussiert. Um eine Augenlaserbehandlung durchführen zu können, muss die Hornhaut eine ausreichende Dicke haben. Wenn die Hornhaut jedoch zu dünn ist, kann die Laserbehandlung sie schwächen und das Risiko von Komplikationen wie Hornhautperforation erhöhen.
Krankhafte Veränderungen der Hornhaut (z. B. Keratokonus)
Bei Keratokonus handelt es sich um eine Erkrankung, bei der sich die Hornhaut nach außen wölbt und verdünnt. Diese Erkrankung kann zu verzerrtem Sehen führen und das Risiko einer Hornhautperforation erhöhen. Eine Augenlaserbehandlung ist bei Keratokonus kontraindiziert, da sie den Zustand verschlimmern kann.
Andere Augenkrankheiten
Bestimmte Augenkrankheiten wie Glaukom, Makuladegeneration und diabetische Retinopathie können die Eignung für eine Augenlaserbehandlung beeinträchtigen. Diese Krankheiten können die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigen und das Risiko von Komplikationen erhöhen.
Medizinische Bedingungen
Bestimmte medizinische Bedingungen wie Autoimmunerkrankungen, schwaches Immunsystem und Schwangerschaft können ebenfalls die Eignung für eine Augenlaserbehandlung beeinträchtigen. Diese Bedingungen können das Risiko von Komplikationen erhöhen oder die Wirksamkeit der Behandlung beeinträchtigen.
Alter
Auch das Alter kann die Eignung für eine Augenlaserbehandlung beeinflussen. In der Regel werden Augenlaserbehandlungen nicht bei Personen unter 18 Jahren durchgeführt, da sich die Augen noch entwickeln.
Wenn Sie eine Augenlaserbehandlung in Betracht ziehen, ist es wichtig, mit Ihrem Augenarzt über Ihre individuellen Umstände und Gesundheitsrisiken zu sprechen. Der Arzt kann eine gründliche Augenuntersuchung durchführen und Ihre Eignung für das Verfahren beurteilen.
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