Wann darf man sich nicht Lasern lassen?

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Laserbehandlungen sind bei bestimmten Vorerkrankungen kontraindiziert. Dazu zählen Blutgerinnungsstörungen, Hauterkrankungen wie Schuppenflechte und Neurodermitis, Hautkrebs, sowie Herzschrittmacher, Infektionen, Epilepsie und Diabetes. Eine ärztliche Abklärung ist in diesen Fällen unerlässlich.
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Laserbehandlung: Wann ist Vorsicht geboten?

Laserbehandlungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, um unerwünschte Haare, Tattoos oder Hautveränderungen zu entfernen. Doch so verlockend die Aussicht auf schnelle und langanhaltende Ergebnisse auch sein mag, Laser sind medizinische Geräte, deren Einsatz mit Bedacht erfolgen sollte.

Verschiedene Faktoren können das Risiko für Komplikationen bei einer Laserbehandlung erhöhen. Daher ist eine umfassende ärztliche Abklärung im Vorfeld unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Behandlung für den Einzelnen geeignet und sicher ist.

Wann ist von einer Laserbehandlung abzuraten?

Es gibt eine Reihe von Vorerkrankungen und Umständen, die gegen eine Laserbehandlung sprechen, darunter:

1. Blutgerinnungsstörungen:
Bei Personen mit Blutgerinnungsstörungen kann es nach der Behandlung zu verstärkten Blutungen oder Blutergüssen kommen.

2. Hauterkrankungen:

  • Schuppenflechte und Neurodermitis: Die Laserbehandlung kann diese Hauterkrankungen verschlimmern und zu einem sogenannten Rebound-Effekt führen.
  • Hautkrebs: Bei bestehender oder ehemaliger Krebserkrankung der Haut muss die Laserbehandlung individuell abgewogen werden.

3. Herzschrittmacher:
Die elektromagnetischen Impulse des Lasers können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen.

4. Infektionen:
Aktive Infektionen der Haut, wie z.B. Herpes, müssen vor der Laserbehandlung vollständig abgeklungen sein, da die Behandlung die Infektion verschlimmern kann.

5. Epilepsie:
Bei Epilepsie besteht das Risiko, dass die Lichtimpulse des Lasers einen Anfall auslösen.

6. Diabetes:
Diabetiker haben häufig eine verzögerte Wundheilung, was das Risiko für Komplikationen nach der Laserbehandlung erhöht.

7. Medikamenteneinnahme:
Einige Medikamente, z.B. bestimmte Antibiotika oder die Antibabypille, können die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen und das Risiko für Pigmentstörungen erhöhen.

8. Schwangerschaft und Stillzeit:
Aufgrund fehlender Datenlage wird von Laserbehandlungen während der Schwangerschaft und Stillzeit abgeraten.

9. Unrealistische Erwartungen:
Es ist wichtig, realistische Erwartungen an die Laserbehandlung zu haben. Nicht alle Haut- und Haartypen reagieren gleich gut auf die Behandlung.

Fazit:

Ob eine Laserbehandlung für Sie infrage kommt, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich daher in jedem Fall vorab von einem erfahrenen Arzt beraten und gehen Sie kein Risiko ein. Die Gesundheit steht immer an erster Stelle!