Wann kann man Augen nicht mehr lasern?

3 Sicht

Eine Augenlaser-Behandlung ist nicht möglich, wenn sich die Dioptrienwerte noch verändern (im jungen Alter) oder bei bestehenden Augenerkrankungen. Auch bei zu starken Fehlsichtigkeiten, Altersweitsichtigkeit oder einer zu dünnen Hornhaut wird von der Behandlung abgeraten. Zudem ist sie während Schwangerschaft und Stillzeit nicht durchführbar.

Kommentar 0 mag

Wann ist eine Augenlaser-Behandlung keine Option? Ein umfassender Überblick

Die Augenlaser-Behandlung ist für viele Menschen ein Traum: Endlich ohne Brille oder Kontaktlinsen scharf sehen! Doch nicht jeder ist für diesen Eingriff geeignet. Es gibt verschiedene Faktoren, die eine Laserbehandlung ausschließen oder davon abraten lassen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Kontraindikationen und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wann eine Augenlaser-Behandlung keine Option mehr darstellt.

1. Instabile Dioptrienwerte: Junges Alter als Hürde

Einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg einer Augenlaser-Behandlung ist die Stabilität der Sehwerte. Im jungen Alter, oft vor dem 18. oder 20. Lebensjahr, verändern sich die Dioptrienwerte häufig noch. Eine Laserbehandlung in diesem Alter wäre riskant, da sich die Sehschärfe nach dem Eingriff wieder verändern könnte, wodurch das Ergebnis hinfällig würde. Augenärzte empfehlen daher in der Regel, mit einer Laserbehandlung zu warten, bis die Sehwerte über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr stabil geblieben sind.

2. Bestehende Augenerkrankungen: Ein Ausschlusskriterium

Verschiedene Augenerkrankungen können eine Augenlaser-Behandlung unmöglich machen. Dazu gehören:

  • Keratokonus: Eine fortschreitende Verformung der Hornhaut, die eine Laserbehandlung kontraindiziert.
  • Glaukom (Grüner Star): Eine Erkrankung des Sehnervs, die durch eine Laserbehandlung verschlimmert werden könnte.
  • Katarakt (Grauer Star): Eine Trübung der Augenlinse, die zuerst operativ behoben werden muss, bevor eine Laserbehandlung in Erwägung gezogen werden kann.
  • Herpes-Infektionen des Auges: Eine aktive oder rezidivierende Herpesinfektion der Hornhaut stellt ein Risiko für Komplikationen nach der Laserbehandlung dar.
  • Trockene Augen: Starke trockene Augen können durch die Laserbehandlung zusätzlich verschlimmert werden.

Eine umfassende Voruntersuchung durch einen erfahrenen Augenarzt ist unerlässlich, um bestehende Augenerkrankungen zu erkennen und deren Einfluss auf die Eignung für eine Laserbehandlung zu beurteilen.

3. Starke Fehlsichtigkeiten: Grenzen der Korrektur

Auch die Stärke der Fehlsichtigkeit spielt eine Rolle. Während viele Fehlsichtigkeiten erfolgreich korrigiert werden können, gibt es Grenzen. Sehr hohe Werte von Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weitsichtigkeit) oder Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) können die Laserbehandlung technisch schwierig machen oder das Risiko von Komplikationen erhöhen.

4. Altersweitsichtigkeit (Presbyopie): Ein natürlicher Prozess

Altersweitsichtigkeit, auch Presbyopie genannt, ist ein natürlicher Alterungsprozess, der typischerweise ab dem 40. Lebensjahr einsetzt. Dabei verliert die Linse ihre Flexibilität, was das Scharfstellen auf nahe Objekte erschwert. Eine Augenlaser-Behandlung kann die Altersweitsichtigkeit nicht vollständig korrigieren, sondern nur vorübergehend reduzieren oder eine Lesebrille unnötig machen. Es gibt jedoch spezielle Verfahren, die für die Korrektur von Altersweitsichtigkeit entwickelt wurden, die im Einzelfall in Frage kommen können.

5. Hornhautdicke: Ein wichtiger Faktor

Die Dicke der Hornhaut ist ein entscheidender Faktor für die Eignung einer Laserbehandlung. Bei der Behandlung wird Hornhautgewebe abgetragen, um die Brechkraft des Auges zu verändern. Ist die Hornhaut von Natur aus zu dünn oder würde durch den Eingriff zu viel Gewebe abgetragen, kann dies zu Komplikationen wie Ektasie (Ausbeulung der Hornhaut) führen. Der Augenarzt misst die Hornhautdicke vor der Behandlung genau und entscheidet anhand dieser Messung, ob eine Laserbehandlung sicher durchführbar ist.

6. Schwangerschaft und Stillzeit: Hormonelle Einflüsse

Während der Schwangerschaft und Stillzeit unterliegt der Körper starken hormonellen Veränderungen. Diese Veränderungen können die Sehwerte beeinflussen und die Hornhaut empfindlicher machen. Daher wird von einer Augenlaser-Behandlung während dieser Zeiträume abgeraten, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren und ein stabiles Behandlungsergebnis zu gewährleisten.

7. Allgemeine Gesundheit: Begleiterkrankungen als Risiko

Bestimmte allgemeine Erkrankungen können ebenfalls eine Laserbehandlung ausschließen. Dazu gehören Autoimmunerkrankungen wie Rheuma oder Lupus, da diese die Wundheilung beeinträchtigen können. Auch Diabetes kann die Heilung verzögern und das Risiko von Infektionen erhöhen. Eine sorgfältige Abklärung der gesundheitlichen Vorgeschichte ist daher unerlässlich.

Fazit:

Die Eignung für eine Augenlaser-Behandlung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Eine umfassende Voruntersuchung durch einen erfahrenen Augenarzt ist unerlässlich, um die individuellen Risiken und Chancen abzuwägen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Behandlung sicher und erfolgreich durchgeführt werden kann. Wenn eine Laserbehandlung aufgrund der genannten Kontraindikationen nicht in Frage kommt, gibt es alternative Möglichkeiten zur Sehkorrektur, wie z.B. implantierbare Kontaktlinsen (ICL) oder refraktive Linsenoperationen. Sprechen Sie mit Ihrem Augenarzt, um die beste Option für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.