Wann werden Alkoholdelikte gelöscht?

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Alkoholdelikte unterliegen einer längeren Tilgungsfrist als andere Ordnungswidrigkeiten. Nach zehn Jahren werden diese Einträge im Bundeszentralregister gelöscht, sofern kein weiterer Verstoß innerhalb dieser Frist begangen wurde. Andernfalls beginnt die Frist erneut zu laufen.
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Wann werden Alkoholdelikte aus dem Bundeszentralregister gelöscht? – Ein Überblick

Alkoholdelikte, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, öffentlicher Rausch), hinterlassen oft einen länger anhaltenden Eintrag im Bundeszentralregister (BZR), dem sogenannten “Führungszeugnis”. Im Gegensatz zu vielen anderen Ordnungswidrigkeiten, die nach kürzeren Fristen gelöscht werden, gilt für Alkoholdelikte eine spezielle Regelung. Diese Regelung ist jedoch nicht so einfach, wie oft angenommen wird, und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die grundlegende Regel: Zehn Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung

Die Hauptregel besagt, dass Alkoholdelikte nach zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung gelöscht werden. “Rechtskraft” bedeutet, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann. Dieser Zeitraum beginnt also nicht mit dem Tatzeitpunkt, sondern erst mit dem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens. Wichtig ist, dass innerhalb dieser zehn Jahre kein weiterer Alkoholdelikt oder eine vergleichbare Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Was passiert bei wiederholten Verstößen?

Wird innerhalb dieser zehn Jahre ein weiterer Alkoholdelikt begangen, beginnt die Zehn-Jahres-Frist neu zu laufen. Das bedeutet: Jeder neue Verstoß verlängert die Sperrfrist erheblich. Die Löschung der alten Delikte wird damit immer weiter in die Zukunft verschoben. Es kommt nicht zu einer Kumulation der Strafen, sondern zu einer Verlängerung der Tilgungsfrist.

Ausnahmen und Besonderheiten:

Die Zehn-Jahres-Frist gilt für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol. Bei schwereren Delikten, die als Straftaten eingestuft werden (z.B. Trunkenheit am Steuer mit schwerwiegenden Folgen), gelten andere, in der Regel deutlich längere Tilgungsfristen. Diese werden im Einzelfall durch das Gericht bestimmt und können deutlich über zehn Jahre hinausgehen.

Konsequenzen eines Eintrags im BZR:

Ein Eintrag im BZR kann erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise bei der Bewerbung um bestimmte Berufe (z.B. im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen oder im Verkehrsbereich). Die Auskunft aus dem BZR wird oft angefordert. Die Länge der Tilgungsfrist spielt daher eine entscheidende Rolle.

Fazit:

Die Löschung von Alkoholdelikten aus dem BZR ist kein automatischer Prozess nach einer bestimmten Zeit. Die Zehn-Jahres-Frist gilt nur unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Verstöße begangen werden. Wiederholte Delikte führen zu einer Verlängerung der Sperrfrist. Bei Unsicherheiten bezüglich der Tilgung von Einträgen im BZR ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert. Dieser kann im Einzelfall klären, wann mit der Löschung zu rechnen ist.