Was ändert sich 2024 bei der Krankschreibung?

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Die digitale Krankschreibung schreitet voran: Ab 2024 erhält die Arbeitsagentur direkten elektronischen Zugriff auf die Arbeitsunfähigkeitsdaten. Dieser digitale Datenaustausch vereinfacht Prozesse und beschleunigt die Bearbeitung von Arbeitslosengeldanträgen bei Krankheit. Die papierbasierte Bescheinigung wird damit zunehmend überflüssig.
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Digitale Krankschreibung: Änderungen ab 2024

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird sich auch die Krankschreibung in Deutschland ab 2024 grundlegend verändern. Die Arbeitsagentur erhält dann direkten elektronischen Zugriff auf die Arbeitsunfähigkeitsdaten, wodurch papierbasierte Bescheinigungen zunehmend an Bedeutung verlieren.

Digitale Schnittstelle zwischen Ärzten und Arbeitsagentur

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine digitale Schnittstelle zwischen Ärzten und der Arbeitsagentur eingeführt. Ärzte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dann direkt elektronisch an die Agentur übermitteln. Diese Funktion ist Teil des Projekts “eAU”, das die elektronische Übermittlung von Krankmeldungen zum Ziel hat.

Vereinfachte Antragsstellung auf Arbeitslosengeld

Die elektronische Übermittlung der Krankschreibungsdaten hat erhebliche Vorteile, insbesondere für Arbeitslose. Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld bei Krankheit können die notwendigen Arbeitsunfähigkeitsdaten nun direkt von der Arbeitsagentur abgerufen werden. Dies vereinfacht den Antragsprozess erheblich und beschleunigt die Bearbeitung der Anträge.

Auslaufen der papierbasierten Bescheinigung

Mit der Einführung der digitalen Schnittstelle wird die papierbasierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schrittweise auslaufen. Ab 2024 werden Ärzte die AU nur noch in elektronischer Form ausstellen können. Ausnahmen gelten für Patienten, die keinen Internetzugang haben oder in seltenen Fällen, in denen ein persönlicher Arztbesuch erforderlich ist.

Vorteile der digitalen Krankschreibung

Die digitale Krankschreibung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Vereinfachung des Antragsprozesses: Der elektronische Datenaustausch macht den Antrag auf Arbeitslosengeld bei Krankheit deutlich einfacher.
  • Beschleunigte Bearbeitung: Die direkte Übermittlung der Krankschreibungsdaten führt zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge.
  • Reduzierung von Fehlern: Die elektronische Übertragung minimiert das Risiko von Übertragungsfehlern, die zu Verzögerungen führen können.
  • Verbesserte Datensicherheit: Die digitale Schnittstelle erfüllt hohe Datenschutzstandards und gewährleistet die sichere Übermittlung von Daten.

Fazit

Die Einführung der digitalen Krankschreibung ab 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Arbeitsunfähigkeitsprozesse in Deutschland. Durch den digitalen Datenaustausch werden Antragsverfahren vereinfacht, Bearbeitungszeiten verkürzt und die Datensicherheit verbessert. Für Arbeitslose ist dies eine willkommene Erleichterung, die den Antragsprozess auf Arbeitslosengeld bei Krankheit wesentlich komfortabler macht.