Was gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle bei der Arbeit (Arbeitsunfall) sowie Wegeunfälle und bestimmte Berufskrankheiten ab. Ausschließlich Freizeitunfälle sind nicht versichert.
Was gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung, die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und bestimmten Berufskrankheiten schützt. Sie bietet eine umfassende Absicherung, die unter anderem die folgenden Leistungen umfasst:
- Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall
- Heilbehandlungskosten
- Rentenzahlungen im Falle einer dauerhaften Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit
- Sterbegeld für Hinterbliebene
Allerdings gibt es auch einige Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Freizeitunfälle: Unfälle, die sich außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsweges ereignen, sind nicht versichert. Dazu gehören beispielsweise Sportunfälle, Verkehrsunfälle auf dem Weg zu privaten Erledigungen oder Unfälle im Haushalt.
- Schmerzensgeld: Die gesetzliche Unfallversicherung sieht keine Zahlungen für Schmerzensgeld vor. Dieses kann jedoch bei einem Unfallverursacher geltend gemacht werden, wenn dieser schuldhaft gehandelt hat.
- Erstattung für kosmetische Eingriffe: Kosten für rein kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht übernommen.
- Erwerbsausfallentschädigung bei Schwangerschaft und Mutterschaft: Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht von der Unfallversicherung erbracht.
- Pflegegeld: Leistungen für Pflegebedürftigkeit werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Diese können jedoch über die Pflegeversicherung beantragt werden.
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