Was sieht der Arbeitgeber auf der elektronischen Krankmeldung?

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Die elektronische Krankmeldung gibt dem Arbeitgeber Einblick in den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und den Namen des Versicherten. Zusätzliche Details wie Diagnose oder Art der Erkrankung werden üblicherweise nicht übermittelt.
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Was der Arbeitgeber auf der elektronischen Krankmeldung sieht

Die elektronische Krankmeldung (eAU) ist eine digitale Version der traditionellen Papier-Krankmeldung. Sie ermöglicht es Versicherten, ihre Arbeitsunfähigkeit online zu melden und die Daten direkt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber zu übermitteln.

Arbeitgeber erhalten durch die eAU folgende Informationen:

  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit: Dies ist der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht arbeitsfähig ist.
  • Name des Versicherten: Dies ist der Name des Arbeitnehmers, der arbeitsunfähig erkrankt ist.

Weitere Details nicht enthalten

Im Gegensatz zur Papier-Krankmeldung enthält die eAU in der Regel keine zusätzlichen Details wie:

  • Diagnose: Die Diagnose der Erkrankung wird nicht an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Art der Erkrankung: Die Art der Erkrankung, z. B. Erkältung, Grippe oder Rückenprobleme, wird ebenfalls nicht übermittelt.

Diese Informationen werden als vertrauliche medizinische Daten betrachtet und dürfen nicht an Arbeitgeber weitergegeben werden.

Vorteile der eAU für Arbeitgeber

Die eAU bietet Arbeitgebern mehrere Vorteile:

  • Schnelle Benachrichtigung: Arbeitgeber erhalten die eAU in der Regel innerhalb weniger Stunden, wodurch sie schnell auf die Arbeitsunfähigkeit reagieren können.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Die Verarbeitung der eAU erfolgt digital, was den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber reduziert.
  • Datenschutz: Die eAU gewährleistet die Vertraulichkeit der medizinischen Daten der Arbeitnehmer.

Fazit

Die elektronische Krankmeldung bietet Arbeitgebern einen schnellen und effizienten Weg, Informationen über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Sie enthält jedoch keine sensiblen medizinischen Details, die die Privatsphäre der Arbeitnehmer schützen sollen.