Wie kommt die elektronische Krankmeldung zum Arbeitgeber?

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Die elektronische Krankmeldung beim Arbeitgeber funktioniert so: Der Arzt sendet die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse. Diese übermittelt die Informationen dann an den Arbeitgeber, gegebenenfalls auf Wunsch des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer erhält gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung.
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Der digitale Weg zum Krankschreiben: Wie die eAU den Arbeitsausfall meldet

Die Zeiten des lästigen Papierkrams beim Krankmelden sind vorbei – zumindest teilweise. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich die Meldeprozedur vereinfacht und digitalisiert. Aber wie genau funktioniert dieser Prozess?

Im Kern dreht sich alles um den Datenaustausch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Der Prozess beginnt beim Arztbesuch. Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, übermittelt er die relevanten Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – also Diagnose, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und weitere medizinisch relevante Informationen – elektronisch direkt an die Krankenkasse. Dies geschieht über ein sicheres, verschlüsseltes System, um den Datenschutz zu gewährleisten. Der Arzt benötigt hierfür eine spezielle Software und eine elektronische Signatur.

Die Krankenkasse fungiert nun als zentrale Instanz. Sie prüft die Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit. Nur nach erfolgreicher Prüfung leitet die Krankenkasse die Informationen an den Arbeitgeber weiter – jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung kann der Arbeitnehmer in der Regel schon beim Arztbesuch erteilen oder – je nach System der Krankenkasse – im Nachhinein über ein Online-Portal oder ähnliches erklären. Ohne diese Zustimmung findet keine Datenübermittlung an den Arbeitgeber statt.

Der Arbeitnehmer selbst erhält in den meisten Fällen automatisch eine digitale Kopie der eAU über die Krankenkasse, entweder in seinem Online-Kundenkonto oder per E-Mail. Erhält der Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung vom Arzt oder der Krankenkasse zusätzlich zur digitalen Übermittlung, hängt dies von der jeweiligen Praxis oder Krankenkasse ab. Ein expliziter Ausdruck der eAU ist für den Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr notwendig.

Wichtige Aspekte:

  • Datenschutz: Der gesamte Prozess ist datenschutzkonform gestaltet. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers.
  • Arbeitnehmerrechte: Der Arbeitnehmer behält jederzeit die volle Kontrolle über die Weitergabe seiner Daten an den Arbeitgeber. Er kann die Zustimmung verweigern, ohne dass dies negative Folgen für ihn hat.
  • Übergangsphase: Die eAU wird schrittweise eingeführt. Nicht alle Ärzte und Krankenkassen sind bereits vollständig an das System angeschlossen. Es kann daher noch vorkommen, dass die klassische Papier-AU notwendig ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die eAU vereinfacht den Meldeprozess für Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber gleichermaßen und sorgt gleichzeitig für mehr Datensicherheit und Transparenz. Für den Arbeitnehmer bedeutet sie mehr Kontrolle über seine Daten und eine Reduktion von bürokratischem Aufwand. Trotzdem ist es ratsam, sich bei Unklarheiten direkt bei der eigenen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt zu informieren.