Was steht auf einer Krankschreibung drauf?
Die Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dokumentiert die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt. Sie enthält Beginn, voraussichtliche Dauer und Zeitpunkt der Feststellung der Erkrankung sowie die Art der Bescheinigung (Erst- oder Folgebescheinigung).
Was steht wirklich auf einer Krankschreibung? Mehr als nur “krankgeschrieben”!
Die oft nur als “Krankschreibung” bezeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist mehr als ein einfacher Zettel. Sie ist ein wichtiges Dokument, das sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Daher ist es wichtig, zu verstehen, welche Informationen sie tatsächlich enthält. Die bloße Aussage “krankgeschrieben” greift viel zu kurz.
Die AU enthält im Detail folgende Angaben:
-
Patientendaten: Name, Adresse und Geburtsdatum des Arbeitnehmers sind selbstverständlich aufgeführt. Die Versicherungsnummer ist in der Regel ebenfalls enthalten, um die Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen.
-
Arztangaben: Name, Adresse und ggf. Telefonnummer des ausstellenden Arztes sind wichtig für Rückfragen und zur Verifizierung der Echtheit. Die ärztliche Approbationsnummer dient ebenfalls der Überprüfung.
-
Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit: Dies ist der Kernpunkt der Bescheinigung. Genannt werden:
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Das Datum, ab dem der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig ist.
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Hier wird der Arzt eine Einschätzung abgeben, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Dies ist jedoch keine Garantie und kann sich im Verlauf der Erkrankung ändern. Eine Verlängerung der AU bedarf einer erneuten ärztlichen Untersuchung.
- Datum der Ausstellung: Das Datum, an dem der Arzt die Bescheinigung ausgestellt hat. Dies ist relevant für die Frist zur Vorlage beim Arbeitgeber.
-
Art der Bescheinigung: Die AU wird als Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung gekennzeichnet. Eine Erstbescheinigung beginnt die Erkrankung, Folgebescheinigungen verlängern sie.
-
Diagnose (in der Regel nicht): Im Gegensatz zu landläufiger Meinung enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel keine Diagnose. Der Arzt ist zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet und gibt nur die Arbeitsunfähigkeit an. Ausnahmen können bestehen, wenn der Arzt dies für unbedingt notwendig hält, um den Arbeitgeber über erforderliche Arbeitsanpassungen zu informieren (z.B. bei bestimmten psychischen Erkrankungen). Diese Ausnahmen sind jedoch selten.
-
Zusätzliche Angaben (optional): In manchen Fällen kann der Arzt zusätzliche Hinweise hinzufügen, beispielsweise über notwendige Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder besondere Arbeitsbedingungen. Dies geschieht jedoch nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung.
Was die Krankschreibung nicht enthält:
Es ist wichtig zu betonen, was die AU nicht beinhaltet: Sie ist kein detailliertes medizinisches Gutachten und enthält, wie bereits erwähnt, in den meisten Fällen keine konkrete Diagnose. Sie dient einzig und allein der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein präzises Dokument ist, das die Arbeitsunfähigkeit klar und eindeutig dokumentiert. Die darin enthaltenen Informationen sind für den rechtssicheren Ablauf zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse unerlässlich. Bei Unklarheiten sollte man sich an den behandelnden Arzt oder die Krankenkasse wenden.
#Arztbrief#Aubescheinigung#KrankscheinKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.