Was tun, wenn der Arzt die Patientenakte nicht herausgibt?
Ein Arztwechsel erfordert oft den Zugriff auf die Patientenakte. Ist der Zugriff verweigert, bietet die Kontaktaufnahme mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder Ärztekammer hilfreiche Unterstützung bei der Adressermittlung, selbst bei überraschender Praxisaufgabe. Eine postalische Nachsendung kann ebenfalls Abhilfe schaffen.
Was tun, wenn der Arzt die Patientenakte nicht herausgibt?
Ein Arztwechsel ist mit einigen organisatorischen Aufgaben verbunden, unter anderem mit der Beschaffung der Patientenakte. Doch was tun, wenn der Arzt die Herausgabe verweigert?
1. Kontakt mit Kassenärztlicher Vereinigung oder Ärztekammer
In diesem Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Ärztekammer aufzunehmen. Diese Verbände haben Zugriff auf die Adressen registrierter Ärzte, auch wenn die Praxis überraschend aufgegeben wurde. Sie können dabei helfen, eine aktuelle Anschrift zu ermitteln.
2. Postalisches Nachsendeverfahren
Wenn die Praxisadresse bekannt ist, kann ein postalisches Nachsendeverfahren eingerichtet werden. Hierfür muss ein Antrag bei der Deutschen Post gestellt werden. Die Post leitet dann eingehende Post an die neue Adresse des Arztes weiter.
3. Rechtliche Schritte
Als letztes Mittel bleibt die Möglichkeit rechtlicher Schritte. Hierfür ist jedoch zu beachten, dass die Herausgabe von Patientenakten nur dann gerichtlich durchgesetzt werden kann, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wie zum Beispiel bei einem akuten Krankheitsfall.
Gründe für die Verweigerung der Herausgabe
Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten aufzubewahren und bei Bedarf herauszugeben. Allerdings gibt es einige mögliche Gründe, warum ein Arzt die Herausgabe verweigern kann:
- Offene Rechnungen: Wenn der Patient noch offene Rechnungen bei dem Arzt hat, kann dieser die Herausgabe der Akte verweigern, bis die Schulden beglichen sind.
- Datenschutz: Wenn der Arzt befürchtet, dass die Herausgabe der Akte gegen den Datenschutz des Patienten verstößt, kann er diese verweigern.
- Fehlende Akte: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Akte nicht mehr vorhanden ist oder verloren gegangen ist.
Tipps für eine erfolgreiche Akteübertragung
Um Problemen bei der Akteübertragung vorzubeugen, können folgende Tipps hilfreich sein:
- Stellen Sie die Anfrage nach der Akte schriftlich und lassen Sie diese vom Arzt unterschreiben.
- Vereinbaren Sie einen Termin für die Übergabe der Akte.
- Machen Sie eine Kopie der Akte für Ihre eigenen Unterlagen.
- Informieren Sie Ihren neuen Arzt über die Herausgabeverweigerung durch den vorherigen Arzt.
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