Welche Stellen darf man nicht Lasern?

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Laserverfahren zur Haarentfernung sollten sensible Bereiche meiden. Augenpartie, Augenbrauenansatz, Kopfhaut (insbesondere Fontanelle) sowie tätowierte und permanent geschminkte Hautstellen sind tabu. Ein respektvoller Umgang mit der Haut ist dabei entscheidend.
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Vorsicht, Laser! Wo Haarentfernung tabu ist

Laser-Haarentfernung erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Methode verspricht dauerhafte Haarminderung, doch nicht jeder Körperbereich ist für eine Behandlung geeignet. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Laser ist essentiell, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden. Welche Stellen sollten Sie unbedingt von einer Laser-Epilation aussparen?

Absolutes No-Go: Augenpartie und Kopfhaut

Die Haut um die Augen herum ist extrem dünn und empfindlich. Die Augenlider und der Augenbrauenansatz sind besonders anfällig für Verbrennungen und Pigmentierungsstörungen. Auch die Kopfhaut, insbesondere die Fontanelle (weiche Stelle im Schädel bei Säuglingen und Kleinkindern), sollte niemals mit einem Laser behandelt werden. Die Nähe zum Gehirn und die zarte Hautstruktur bergen ein hohes Risiko für schwerwiegende Schäden.

Tätowierungen und Permanent Make-up: Ein riskanter Mix

Tätowierungen und Permanent Make-up stellen ebenfalls ein großes Problem dar. Die Laserenergie kann mit den Farbpigmenten in der Haut reagieren und zu unerwünschten Verfärbungen, Narbenbildung oder sogar Verbrennungen führen. Die Ergebnisse sind oft unvorhersehbar und schwer zu korrigieren. Ein Abstand von mindestens sechs Wochen nach einer Tätowierung oder dem Auftragen von Permanent Make-up zur Laserbehandlung sollte unbedingt eingehalten werden. Im Zweifelsfall ist eine ausführliche Beratung mit einem erfahrenen Dermatologen oder Kosmetiker unerlässlich.

Weitere kritische Bereiche:

  • Warzen, Muttermale und andere Hautveränderungen: Diese Stellen sollten vor der Behandlung von einem Arzt untersucht werden, um Komplikationen auszuschließen. Eine Laserbehandlung kann diese Veränderungen beeinflussen und unerwartete Reaktionen hervorrufen.
  • Entzündete oder verletzte Haut: Aktive Entzündungen, Sonnenbrand oder offene Wunden sind absolute Kontraindikationen für eine Laser-Haarentfernung. Die Behandlung kann den Heilungsprozess beeinträchtigen und den Zustand verschlimmern.
  • Hautkrankheiten: Bei bestehenden Hautkrankheiten wie Neurodermitis, Psoriasis oder Rosazea ist Vorsicht geboten. Die Laserbehandlung kann die Symptome verstärken. Eine ärztliche Beratung ist unbedingt erforderlich.

Respektvoller Umgang mit der Haut – das A und O

Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Haut ist bei der Laser-Haarentfernung von größter Bedeutung. Eine gründliche Beratung durch qualifiziertes Personal, die Auswahl einer geeigneten Klinik und die Beachtung aller Vor- und Nachsorgehinweise sind unerlässlich. Nur so kann das Risiko von Nebenwirkungen minimiert und ein optimales Ergebnis erzielt werden. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten oder Bedenken den behandelnden Arzt zu konsultieren. Ihre Hautgesundheit sollte immer an erster Stelle stehen.