Welches Attest bei Reiserücktritt?

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Ein ärztliches Attest über eine unvorhergesehene, reiseunfähige Erkrankung berechtigt in der Regel zur Erstattung von Reiserücktrittskosten, auch für Mitreisende. Die Bescheinigung muss die Erkrankung detailliert beschreiben und die Unfähigkeit zur Reise bestätigen.

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Welches Attest bei Reiserücktritt? – Der sichere Weg zur Kostenrückerstattung

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch dann kommt es zum unerwarteten Schicksalsschlag: Eine Erkrankung verhindert die Reise. Um die Kosten des Reiserücktritts zumindest teilweise erstattet zu bekommen, benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest. Doch welches Attest ist ausreichend? Und welche Informationen muss es enthalten? Die Antwort ist nicht so einfach wie „ein beliebiges Attest“. Ein Standard-Attest reicht oft nicht aus.

Was muss ein Attest für die Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Zunächst ist entscheidend, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Die genauen Anforderungen an das Attest sind in den Versicherungsbedingungen Ihrer Police festgehalten. Lesen Sie diese daher unbedingt sorgfältig durch – am besten vor Reiseantritt. Generelle Angaben wie „erkrankt“ reichen in der Regel nicht aus.

Ein aussagekräftiges Attest sollte folgende Punkte enthalten:

  • Genaue Diagnose: Die Erkrankung muss präzise benannt werden (z.B. akute Bronchitis, grippaler Infekt, Mandelentzündung). Vage Formulierungen wie „Unwohlsein“ oder „Krankheit“ sind unzureichend.
  • Beginn der Erkrankung: Der Arzt muss den Zeitpunkt des Krankheitsbeginns exakt angeben. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, um zu beurteilen, ob die Erkrankung unvorhergesehen war. War die Krankheit bereits vor Reiseantritt bekannt oder zumindest absehbar, kann die Versicherung die Erstattung verweigern.
  • Unfähigkeit zur Reise: Das Attest muss klar und unmissverständlich feststellen, dass die Erkrankung die Reiseunfähigkeit zur Zeit des Reiseantritts begründet. Dies sollte mit konkreten Symptomen belegt werden (z.B. „starke Atemnot“, „hohes Fieber“, „erhebliche Schmerzen“).
  • Datum der Ausstellung: Das Ausstellungsdatum des Attests ist wichtig für die zeitliche Einordnung.
  • Arzt- und Praxisdaten: Name, Adresse und Kontaktdaten des Arztes sind unerlässlich. Eine Unterschrift und ein Stempel runden das Attest ab.
  • Dauer der Erkrankung (Prognose): Eine Aussage zur voraussichtlichen Dauer der Erkrankung kann hilfreich sein, insbesondere für die Beurteilung von Folgekosten.

Zusätzliche Hinweise:

  • Besuchen Sie Ihren Hausarzt: Dieser kennt Ihren Gesundheitszustand am besten und kann ein detailliertes und aussagekräftiges Attest erstellen.
  • Mitreisende: Für die Erstattung der Kosten von Mitreisenden, die aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mitreisen können, benötigen Sie möglicherweise separate Atteste. Hier ist die Formulierung wichtig: Der Arzt sollte klar die Auswirkungen Ihrer Krankheit auf die Reisefähigkeit der Mitreisenden beschreiben.
  • Kopien: Fertigen Sie unbedingt Kopien des Attests an, bevor Sie das Original an die Versicherung schicken.
  • Fragen Sie nach: Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten den Arzt oder den Versicherer zu kontaktieren.

Fazit:

Ein ärztliches Attest bei Reiserücktritt ist ein wichtiger Bestandteil der Schadensregulierung. Ein vages Attest kann die Bearbeitung verzögern oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Achten Sie daher auf ein detailliertes und aussagekräftiges Dokument, welches die oben genannten Punkte beinhaltet und beachten Sie immer die Bedingungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Prävention ist hier der beste Schutz: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und klären Sie im Zweifel frühzeitig alle offenen Fragen.