Wer ist von der Gurtpflicht ausgenommen?

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Kinder unterliegen der Anschnallpflicht. Bis zur Körpergröße von 150 cm oder Vollendung des 12. Lebensjahres ist die Nutzung eines Kindersitzes vorgeschrieben. Die Platzierung des Sitzes – vorne oder hinten – bleibt den Eltern überlassen.
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Gurtpflicht in Deutschland: Ausnahmen und Regelungen

Die Gurtpflicht in Deutschland ist für alle Personen ab einem Alter von drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht angeschnallt werden können
  • Fahrlehrer und Fahrschüler während Fahrstunden
  • Postboten während der Ausübung ihres Dienstes
  • Personen, die in einem Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h befördert werden
  • Personen, die in einem Fahrzeug befördert werden, das zur Personenbeförderung nicht zugelassen ist (z.B. Traktoren, Arbeitsmaschinen)

Gurtpflicht für Kinder

Kinder unterliegen ebenfalls der Gurtpflicht. Dabei gilt Folgendes:

  • Bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
  • Die Platzierung des Kindersitzes kann entweder auf dem Beifahrersitz oder auf einem der Rücksitze erfolgen.

Wahl des Kindersitzes

Eltern sind für die Auswahl und den ordnungsgemäßen Einbau des Kindersitzes verantwortlich. Hierbei ist es wichtig, den Sitz entsprechend dem Alter, Gewicht und der Größe des Kindes auszuwählen. Es stehen verschiedene Arten von Kindersitzen zur Verfügung, darunter:

  • Babyschalen (für Neugeborene bis zu einem Alter von etwa 15 Monaten)
  • Kleinkindersitze (für Kinder von etwa 15 Monaten bis 4 Jahren)
  • Kindersitze (für Kinder von etwa 4 bis 12 Jahren)
  • Sitzerhöhungen (für Kinder, die größer als 150 cm sind, aber noch nicht sicher mit dem normalen Sicherheitsgurt angeschnallt werden können)

Strafen bei Verstoß gegen die Gurtpflicht

Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland. In der Regel beträgt es jedoch zwischen 30 und 60 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld erhöht werden.

Es ist wichtig, die Gurtpflicht einzuhalten, da sie dazu beiträgt, das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls erheblich zu reduzieren. Eltern sollten außerdem sicherstellen, dass ihre Kinder ordnungsgemäß angeschnallt sind, um deren Sicherheit zu gewährleisten.