Wer zahlt, wenn ich im Ausland krank werde?

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Bei akuten Erkrankungen im Ausland greift die gesetzliche Krankenversicherung. Innerhalb der EU werden Leistungen oft übernommen, sofern Sozialversicherungsabkommen bestehen. Ohne solche Abkommen, beispielsweise außerhalb der EU, müssen Patienten die Kosten jedoch selbst tragen. Es empfiehlt sich daher, vor Reiseantritt eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

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Krank im Ausland – Wer übernimmt die Kosten? Ein Überblick

Ein plötzlicher grippaler Infekt in Rom, ein verstauchter Knöchel beim Wandern in den Dolomiten oder ein Notfall in Thailand – Krankheiten können jeden treffen, besonders im Ausland. Die Frage, wer die Kosten für die medizinische Versorgung übernimmt, ist dann entscheidend und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein umfassendes Verständnis dieser Faktoren erspart Ihnen im Notfall unnötigen Stress und finanzielle Belastungen.

Die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet im Krankheitsfall im Ausland grundsätzlich einen gewissen Schutz. Innerhalb der EU gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Sozialversicherungsleistungen. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung haben wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Die Kosten werden dann zunächst von der ausländischen Krankenkasse übernommen und später im Rahmen der europäischen Sozialversicherungskoordination mit Ihrer deutschen GKV abgerechnet. Hierbei ist es entscheidend, dass Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen. Diese Karte dient als Nachweis Ihrer Versicherung und vereinfacht die Abrechnungsprozesse erheblich. Ohne EHIC kann der Prozess deutlich komplizierter und langwieriger werden.

Wichtig: Die Leistungen der GKV im Ausland sind nicht immer identisch mit denen in Deutschland. Es können Unterschiede bei der Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen, Medikamente oder die Wahl des Arztes bestehen. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse über den konkreten Leistungsumfang im jeweiligen Reiseland.

Außerhalb der EU:

Die Situation gestaltet sich außerhalb der EU deutlich komplexer. Gibt es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Reiseland, müssen Sie die Kosten der medizinischen Versorgung in der Regel selbst tragen. Die GKV übernimmt in diesen Fällen in der Regel nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Rückholung nach Deutschland, jedoch häufig nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe dieser Kosten kann enorm sein, insbesondere bei Notfalleingriffen oder längeren Krankenhausaufenthalten.

Reisekrankenversicherung – unerlässlich für den umfassenden Schutz:

Um sich vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland zu schützen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU. Eine solche Versicherung deckt in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und gegebenenfalls auch die Rückholung nach Deutschland ab. Achten Sie beim Abschluss des Vertrages auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, der Ihren individuellen Reisebedürfnissen entspricht. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und beachten Sie den Umfang der Leistungen, die Selbstbeteiligung und die Versicherungsbedingungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Kostenübernahme im Krankheitsfall im Ausland ist von vielen Faktoren abhängig, vor allem vom Reiseland und dem Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens. Die EHIC Karte ist innerhalb der EU unerlässlich. Außerhalb der EU ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung der beste Schutz vor hohen, unvorhergesehenen Kosten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise umfassend bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Versicherungsanbieter, um im Notfall gut vorbereitet zu sein. Ein gut abgesicherter Urlaub ist ein entspannter Urlaub.