Werden bei Krankheitstagen die Wochenenden mitgezählt?
Krankmeldungen umfassen in Deutschland alle Werktage, inklusive Samstage. Feiertage werden ebenso berücksichtigt. Die verbreitete Annahme, nur Wochentage zählten, ist somit falsch. Die korrekte Berechnung der Krankheitsdauer beinhaltet daher auch das Wochenende.
Krank im Job: Zählen Wochenenden bei der Krankmeldung?
Die Frage, ob Wochenenden bei Krankheitstagen mitgezählt werden, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die landläufige Meinung, nur Werktage würden in die Krankmeldung einfließen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Die korrekte Antwort lautet: Ja, Wochenenden werden bei der Berechnung der Krankheitsdauer in Deutschland mit eingerechnet.
Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Das Gesetz regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Krankheit das Gehalt für einen bestimmten Zeitraum fortzuzahlen. Diese Regelung bezieht sich auf die tatsächliche Dauer der Erkrankung, und diese umfasst selbstverständlich auch die Wochenenden und Feiertage. Es wird nicht nach Arbeitstagen, sondern nach Kalendertagen gerechnet.
Stellen Sie sich vor, Sie melden sich am Montag krank und sind bis einschließlich Freitag wieder gesund. Dann haben Sie fünf Krankheitstage. Melden Sie sich jedoch am Freitag krank und sind erst am darauffolgenden Montag wieder arbeitsfähig, so zählen auch Samstag und Sonntag zu Ihren Krankheitstagen – insgesamt also vier Krankheitstage. Die Unterbrechung durch das Wochenende ändert nichts an der Tatsache, dass Sie an diesen Tagen aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeiten konnten.
Auswirkungen auf die Lohnfortzahlung: Die Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen hat direkte Auswirkungen auf die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, das Gehalt für die gesamte Dauer der Erkrankung, inklusive der Wochenenden und Feiertage, für die gesetzlich festgelegte Frist fortzuzahlen (in der Regel sechs Wochen). Nach Ablauf dieser Frist springt in der Regel die Krankenkasse ein, jedoch kann auch hier die Gesamtzeit der Erkrankung relevant sein, z.B. für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
Fazit: Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Krankheitsfall frühzeitig mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die klare Kenntnis darüber, dass Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung der Krankheitsdauer mit einbezogen werden, kann zu einer reibungsloseren Abwicklung beitragen und unnötige Unsicherheiten beseitigen. Eine präzise Dokumentation der Krankheitstage ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von Vorteil.
#Krankheit#Urlaub#WochenendenKommentar zur Antwort:
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