Wie kann man herausfinden, ob ein Mittel unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?

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Zur Überprüfung, ob ein Mittel dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, konsultieren Sie die aktuelle BtM-Liste des BfArM. Eine übersichtliche, praxisnahe Darstellung mit ergänzenden Informationen bietet pharmazie.com. Dort finden Sie schnell und zuverlässig die benötigten Angaben.

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Wie kann man herausfinden, ob ein Mittel unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt?

Das BtMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Um festzustellen, ob ein bestimmtes Mittel unter das BtMG fällt, können Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Konsultieren Sie die aktuelle BtM-Liste des BfArM:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht eine aktuelle Liste aller dem BtMG unterliegenden Mittel. Diese Liste ist auf der Website des BfArM verfügbar:

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Abhaengigkeitserkrankungen/BetM/betm_node.html

2. Nutzen Sie die übersichtliche Darstellung auf pharmazie.com:

Die Website pharmazie.com bietet eine praxisnahe Darstellung des BtMG mit ergänzenden Informationen. Hier finden Sie schnell und zuverlässig Angaben darüber, ob ein bestimmtes Mittel dem BtMG unterliegt:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-332012/btm-vorschriften-einfach-nachgeschlagen/

Zusätzliche Hinweise:

  • Die BtM-Liste des BfArM wird regelmäßig aktualisiert. Es ist daher ratsam, stets die neueste Version zu konsultieren.
  • Bestimmte Mittel können unter das BtMG fallen, obwohl sie nicht in der BtM-Liste aufgeführt sind. Dies gilt beispielsweise für sogenannte “Neue psychoaktive Substanzen” (NPS).
  • Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Arzt, Apotheker oder die zuständige Behörde wenden, um zu klären, ob ein bestimmtes Mittel dem BtMG unterliegt.