Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber geschickt?

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Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen. Die Krankenkasse übermittelt seit 2023 die Daten an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erhält somit automatisiert Informationen über die AU.
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Automatisierte Krankmeldung an Arbeitgeber: Was hat sich 2023 geändert?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgebern unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Seit 2023 hat sich die Art und Weise, wie diese Informationen übermittelt werden, geändert.

Übermittlung durch die Krankenkasse

Vor 2023 war es üblich, dass Arbeitnehmer die AU selbst an ihren Arbeitgeber schickten. Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln die Krankenkassen die Daten der AU elektronisch und automatisiert an die Arbeitgeber.

Dies hat mehrere Vorteile:

  • Verkürzte Übermittlung: Die Informationen über die Arbeitsunfähigkeit werden schneller an den Arbeitgeber weitergeleitet, was Verwaltungsabläufe beschleunigt.
  • Reduziertes Fehlerrisiko: Die automatisierte Datenübertragung minimiert das Risiko menschlicher Fehler bei der manuellen Eingabe.
  • Einheitliche Daten: Alle AU-Daten werden in einem standardisierten Format an die Arbeitgeber übermittelt, was die Verarbeitung erleichtert.

Wie funktioniert es?

  • Arbeitnehmer reichen wie gewohnt eine AU bei ihrer Krankenkasse ein.
  • Die Krankenkasse übermittelt die Daten elektronisch über ein sicheres Portal an den Arbeitgeber.
  • Die Arbeitgeber erhalten die Informationen in ihrem Abrechnungssystem oder einem speziellen digitalen Posteingang.

Vorteile für Arbeitgeber

Die automatisierte Übermittlung der AU-Daten bietet Arbeitgebern folgende Vorteile:

  • Vereinfachte Lohn- und Gehaltsabrechnung: Die automatisierte Übermittlung erleichtert die Verwaltung von Krankengeld und Gehältern.
  • Verbesserte Planung: Arbeitgeber können sich früher auf Arbeitsausfälle einstellen und gegebenenfalls Vertretungen organisieren.
  • Gesteigerte Effizienz: Die Reduzierung manueller Prozesse spart Zeit und Ressourcen.

Pflichten der Arbeitnehmer

Trotz der automatisierten Übermittlung sind Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgebern unverzüglich eine AU zu melden. Dies kann beispielsweise durch eine mündliche oder schriftliche Mitteilung erfolgen.

Fazit

Die automatisierte Übermittlung von AU-Daten durch Krankenkassen an Arbeitgeber stellt eine bedeutende Verbesserung dar, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt. Die verkürzten Übermittlungszeiten, das reduzierte Fehlerrisiko und die einheitlichen Daten vereinfachen die Verwaltung von Krankengeld und Gehaltsabrechnungen und verbessern die Planung für Arbeitgeber.