Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung einsehen?
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Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung einsehen? – Datenschutz im Fokus
Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Informationen ihr Arbeitgeber aus einer Krankmeldung erfahren kann. Schließlich ist die Gesundheit ein sehr persönliches Thema und die Vertraulichkeit der Diagnose ist essenziell.
Kurz gesagt: Der Arbeitgeber erhält von der Krankenkasse lediglich grundlegende Informationen zur Arbeitsunfähigkeit, wie Name, Beginn und Ende der Erkrankung. Die konkrete Diagnose bleibt geheim und wird nicht weitergegeben.
Der Schutz der Patientengeheimnis ist gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weder Einblick in die Krankheitsdetails noch in die medizinische Dokumentation hat.
Die Krankmeldung selbst beinhaltet nur folgende Angaben:
- Name des Arbeitnehmers
- Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
- Datum des voraussichtlichen Endes der Arbeitsunfähigkeit
- Art der Erkrankung (nur in allgemeiner Form, z.B. “Grippe”, “Unfallfolgen”)
- Name des behandelnden Arztes
Wofür benötigt der Arbeitgeber die Krankmeldung?
Der Arbeitgeber benötigt die Krankmeldung, um die Abwesenheit des Arbeitnehmers zu rechtfertigen und um sicherzustellen, dass die Entgeltfortzahlung während der Krankheit korrekt erfolgt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mehr Informationen wünscht?
Der Arbeitgeber hat kein Recht, weitere Informationen über die Krankheit oder die Diagnose zu erhalten. Ein Verstoß gegen das Patientengeheimnis kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Fazit:
Der Datenschutz im Zusammenhang mit Krankmeldungen ist sehr streng geregelt. Der Arbeitgeber erhält nur minimale Informationen und hat keinen Zugang zu den Krankheitsdetails. Die Vertraulichkeit des Patienten ist somit gewährleistet.
Wichtig: Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungen Ihres Arbeitgebers haben, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
#Arbeitgeber Recht#Datenschutz Krank#Krankmeldung ArbeitgeberKommentar zur Antwort:
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