Was darf die PTA nicht?
PTAs dürfen keine parenteral anzuwendenden Arzneimittel herstellen, keine patientenindividuellen Verblisterungen durchführen und keine Betäubungsmittel abgeben. Ebenso ist die Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid nicht erlaubt.
Was darf eine PTA nicht?
Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen, haben jedoch bestimmte Beschränkungen in ihrem Aufgabenbereich. Zu den Tätigkeiten, die eine PTA nicht ausführen darf, gehören:
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Herstellung parenteral anzuwendender Arzneimittel: PTAs dürfen keine Arzneimittel herstellen, die zur Injektion, Infusion oder Inhalation bestimmt sind. Diese Aufgabe ist Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten.
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Patientenindividuelle Verblisterung: PTAs dürfen Arzneimittel nicht in patientenindividuelle Blisterverpackungen umfüllen. Diese Tätigkeit erfordert spezielle Kenntnisse und Ausstattung, die in der Regel nur in Apotheken vorhanden sind.
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Abgabe von Betäubungsmitteln: PTAs dürfen keine Betäubungsmittel, wie beispielsweise Opioide, abgeben. Die Abgabe dieser Arzneimittel muss durch Apothekerinnen oder Apotheker erfolgen.
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Abgabe von Arzneimitteln mit bestimmten Wirkstoffen: PTAs dürfen keine Arzneimittel abgeben, die folgende Wirkstoffe enthalten:
- Lenalidomid
- Pomalidomid
- Thalidomid
Diese Wirkstoffe erfordern eine besondere Überwachung und Beratung durch Apothekerinnen oder Apotheker aufgrund ihrer potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen.
Darüber hinaus ist es PTAs nicht gestattet, folgende Aufgaben auszuführen:
- Arzneimittel verschreiben
- Diagnosen stellen
- Medizinische Ratschläge erteilen
- Über apothekenpflichtige Arzneimittel entscheiden
Es ist wichtig zu beachten, dass PTAs nur unter der Aufsicht einer approbierten Apothekerin oder eines approbierten Apothekers tätig sein dürfen. Alle Tätigkeiten, die nicht explizit im PTA-Gesetz aufgeführt sind, sind ihnen untersagt.
#Arzt Tätigkeit#Nicht Erlaubt#Pta AufgabenKommentar zur Antwort:
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