Was muss der Arbeitgeber bei Schwangerschaft zahlen?

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Übersteigt der durchschnittliche tägliche Nettolohn einer schwangeren Mitarbeiterin die Mutterschaftsgeldleistung von 13 Euro, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Dieser Zuschuss gleicht die Differenz aus, sodass der Arbeitnehmer während des Mutterschutzes weiterhin sein gewohntes Nettoeinkommen erhält. Der gesetzliche Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird dadurch ergänzt.

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Was muss der Arbeitgeber bei Schwangerschaft zahlen?

Bei einer Schwangerschaft entstehen für den Arbeitgeber verschiedene finanzielle Verpflichtungen. Die wichtigste davon ist die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Geldleistung, die an schwangere Arbeitnehmerinnen gezahlt wird. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt grundsätzlich 13 Euro pro Kalendertag. Es wird für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gezahlt.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Übersteigt der durchschnittliche tägliche Nettolohn der schwangeren Arbeitnehmerin das Mutterschaftsgeld, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dieser Zuschuss gleicht die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettolohn aus, sodass die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes ihr gewohntes Nettoeinkommen erhält.

Berechnung des Zuschusses

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird wie folgt berechnet:

  • Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Nettolohns der Mitarbeiterin für die letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes
  • Abzug des Mutterschaftsgeldes von 13 Euro pro Tag
  • Der sich ergebende Betrag ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den der Arbeitgeber zu zahlen hat

Dauer des Zuschusses

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird für die gesamte Dauer des Mutterschutzes gezahlt, also für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Weitere finanzielle Verpflichtungen

Neben dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hat der Arbeitgeber noch weitere finanzielle Verpflichtungen gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen:

  • Fortzahlung des Entgelts während des Mutterschutzes
  • Entgeltzahlung für die Zeit, in der die Arbeitnehmerin aufgrund einer Risikoschwangerschaft oder einer Frühgeburt nicht arbeiten kann
  • Kostenübernahme für die Mutterschutzuntersuchungen

Fazit

Die finanziellen Verpflichtungen des Arbeitgebers bei Schwangerschaft sind vielfältig. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist dabei die wichtigste Leistung, die sicherstellt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes ihr gewohntes Nettoeinkommen erhält.