Sind Clubs ab 18?

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Jugendliche ab 16 Jahren sind berechtigt, ohne Aufsicht bis Mitternacht Diskotheken und Clubs zu besuchen, gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Daher ist der Zutritt zu diesen Orten in der Regel ab 16 Jahren gestattet.

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Ab welchem Alter darf man in Deutschland Clubs besuchen?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt in Deutschland den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen. Gemäß § 5 Abs. 1 JuSchG dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Diskotheken und Clubs ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person bis 24 Uhr besuchen.

Ausnahmen:

In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen für Clubs, die als “ab 18”-Locations deklariert sind. In diesen Clubs ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten, unabhängig von einer etwaigen Begleitung.

Über die Zulässigkeit von Ausnahmen entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. In der Regel werden Ausnahmen nur genehmigt, wenn besondere Umstände vorliegen, wie z. B. die Teilnahme an einer privaten Feier oder der Besuch einer Veranstaltung mit pädagogischem Charakter.

Konsequenzen bei Verstößen:

Der Zutritt zu Clubs für Personen unter 16 Jahren ohne Begleitung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch der Betreiber des Clubs kann bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Fazit:

In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in der Regel ohne Begleitung Diskotheken und Clubs bis 24 Uhr besuchen. Ausnahmen für “ab 18”-Locations sind möglich, bedürfen aber der Genehmigung der zuständigen Behörde. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Geldbußen geahndet werden.