Wie groß darf die Handtasche neben dem Handgepäck sein?

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Kompaktes Reisegepäck ist unerlässlich. Neben dem Handgepäck ist eine kleine Handtasche gestattet, deren Maße 45 x 35 x 20 cm nicht übersteigen dürfen. Sie muss ohne fremde Hilfe unter den Vordersitz passen. So bleibt der Reisekomfort gewahrt.

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Die Handtasche im Handgepäck: Klein, aber oho!

Handgepäck ist praktisch und bequem, aber manchmal braucht man einfach mehr Platz für die Essentials. Eine kleine Handtasche neben dem Handgepäck kann da die ideale Lösung sein. Doch wie groß darf sie sein, damit sie bedenkenlos mit an Bord genommen werden kann?

Die goldene Regel: 45 x 35 x 20 cm

Die meisten Fluggesellschaften erlauben eine kleine Handtasche neben dem Handgepäck, sofern sie folgende Maße nicht überschreitet: 45 x 35 x 20 cm. Diese Maße beziehen sich auf die maximale Größe der Tasche, einschließlich aller Henkel und Riemen.

Wichtig: Unter den Sitz passt sie!

Neben den Größenbeschränkungen ist es wichtig, dass die Handtasche ohne fremde Hilfe unter den Vordersitz passen muss. So können Sie sicher sein, dass sie während des Fluges sicher verstaut ist und keinen Platz für andere Passagiere blockiert.

Was darf rein?

In die kleine Handtasche gehören alle wichtigen Dinge, die Sie während des Fluges griffbereit haben möchten:

  • Dokumente: Reisepass, Flugtickets, Bordkarte
  • Elektronik: Smartphone, Tablet, Kopfhörer
  • Geldbeutel: Bargeld, Kreditkarten
  • Kosmetik: Lippenstift, Handcreme, Deo
  • Kleinigkeiten: Taschentücher, Medikamente

Tipp: Wählen Sie eine Tasche mit mehreren Fächern, um alles ordentlich zu verstauen.

Fazit:

Eine kleine Handtasche neben dem Handgepäck ist ein praktischer Begleiter auf Reisen. Achten Sie auf die erlaubten Maße und die Unterbringungsmöglichkeit, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten. So steht Ihrem Urlaubserlebnis nichts mehr im Wege!