Bei welcher Verspätung gibt es Entschädigung Bahn?

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Verspätungen auf der Bahn werden entschädigt: Ab einer Stunde Verspätung erhalten Sie 25%, ab zwei Stunden 50% des Fahrpreises erstattet. Diese Regelung gilt für die Gesamtstrecke und bietet Reisenden bei erheblichen Zeitverlusten finanziellen Ausgleich.
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Entschädigung für Bahnverspätungen: Ihre Rechte

Für viele Pendler und Reisende ist die Bahn ein unverzichtbares Transportmittel. Doch Verspätungen können den Reiseplan empfindlich stören und zu Frustration führen. Um Fahrgäste für Unannehmlichkeiten zu entschädigen, hat die Deutsche Bahn eine Entschädigungsregelung eingeführt.

Ab welcher Verspätung gibt es eine Entschädigung?

  • Ab Verspätung von 60 Minuten: Erstattung von 25 % des Fahrpreises
  • Ab Verspätung von 120 Minuten: Erstattung von 50 % des Fahrpreises

Wie erhalte ich eine Entschädigung?

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Fahrkarte aufbewahren: Bewahren Sie Ihre Fahrkarte unbedingt auf. Sie benötigen sie als Nachweis für Ihre Reise.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der verspäteten Fahrt einen Entschädigungsantrag online oder schriftlich ein.
  3. Gründe angeben: Geben Sie im Antrag den Grund für die Verspätung an, wenn bekannt. Dies kann beispielsweise ein technischer Defekt, eine Baustelle oder ein Wetterereignis sein.

Welche Fahrkarten werden entschädigt?

Die Entschädigungsregelung gilt für alle Fahrkarten der Deutschen Bahn, einschließlich:

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Zeitkarten (z. B. Monatskarten, Jahreskarten)

Ausnahmen:

Es gibt einige Ausnahmen von der Entschädigungsregelung, beispielsweise wenn die Verspätung durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) verursacht wurde.

Fazit:

Die Entschädigungsregelung der Deutschen Bahn bietet Reisenden bei erheblichen Verspätungen finanziellen Ausgleich. Ab einer Verspätung von einer Stunde erhalten Sie 25 % des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sogar 50 %. Um eine Entschädigung zu erhalten, bewahren Sie Ihre Fahrkarte auf, reichen Sie innerhalb von 14 Tagen einen Antrag ein und geben Sie den Grund für die Verspätung an.