Für wen gilt die Helmpflicht?

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Die Straßenverkehrsordnung schreibt Helmpflicht für Kraftradfahrer vor, deren Maschinen motorisiert sind und über 20 km/h schnell fahren. Diese Regelung, im § 21a Absatz 2 verankert, dient dem Schutz der Fahrer und ist unabdingbar für die Teilnahme am Straßenverkehr. Ausnahmen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

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Helm auf! Wer ist von der Helmpflicht betroffen? – Ein Überblick

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist oberstes Gebot. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherheit ist der Helm, dessen Tragepflicht für viele Motorradfahrer gilt. Doch wer genau muss einen Helm tragen, und gibt es Ausnahmen von dieser Regel? Die Frage nach der Helmpflicht ist komplexer als man zunächst denkt, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die simple Antwort „Motorradfahrer“ greift zu kurz.

Die klare Regelung in § 21a Absatz 2 StVO: Der Kernpunkt liegt in § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier wird die Helmpflicht eindeutig für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Motor geregelt, die schneller als 20 km/h fahren können. Das bedeutet im Klartext: Wer ein motorisiertes Zweirad fährt, das über eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, ist zur Helmpflicht verpflichtet. Dies betrifft somit nicht nur klassische Motorräder, sondern auch Roller, Mopeds und Leichtkrafträder, sofern sie die Geschwindigkeitsgrenze überschreiten.

Welche Fahrzeuge sind betroffen? Die Regelung ist weitreichend und schließt eine Vielzahl an Fahrzeugen ein. Beispiele hierfür sind:

  • Motorräder: Alle Arten von Motorrädern, von kleinen Scootern bis hin zu schweren Tourern, fallen unter die Helmpflicht.
  • Roller: Motorroller, die schneller als 20 km/h fahren können, benötigen einen Helm.
  • Mopeds: Auch Mopeds, die die 20 km/h-Grenze übersteigen, unterliegen der Helmpflicht. Hier ist die genaue Klassifizierung des Mopeds entscheidend.
  • Leichtkrafträder: Diese Fahrzeuge fallen ebenfalls unter die Helmpflicht.

Ausnahmen von der Regel? Die StVO sieht im Bezug auf die Helmpflicht für die oben genannten Fahrzeuge keine Ausnahmen vor. Versuche, diese Pflicht zu umgehen, führen zu Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister (FAER).

Worauf ist zu achten? Es reicht nicht aus, irgendeinen Helm zu tragen. Der Helm muss den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und in einem einwandfreien Zustand sein. Ein alter, beschädigter Helm bietet keinen ausreichenden Schutz.

Fazit: Die Helmpflicht ist keine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit. Die klare Regelung in der StVO lässt wenig Raum für Interpretationen. Wer ein motorisiertes Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h fährt, ist zum Tragen eines geeigneten Helms verpflichtet. Die Einhaltung dieser Vorschrift schützt nicht nur den Fahrer selbst, sondern trägt auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei. Ein Bußgeld bei Verstoß ist im Vergleich zum Schutz der eigenen Gesundheit unbedeutend.