In welchem Luftraum ist der Drohnenflug erlaubt?
Drohnenflüge unterliegen strengen Regeln. Bis maximal 120 Meter Höhe ist der Betrieb in unkontrolliertem Luftraum erlaubt, stets in Sichtweite des Piloten. Beachten Sie lokale Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen – verantwortungsvoller Drohnenbetrieb schützt Mensch und Umwelt.
Wo darf meine Drohne fliegen? Der erlaubte Luftraum für Drohnen in Deutschland
Drohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, doch ihr Einsatz ist an strenge Regeln geknüpft. Der Luftraum ist komplex und nicht überall dürfen Drohnen frei fliegen. Um Mensch und Umwelt zu schützen und einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu kennen und zu beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den erlaubten Luftraum für Drohnenflüge in Deutschland.
Die grundlegende Regel besagt: Drohnen dürfen grundsätzlich bis zu einer Höhe von 120 Metern in unkontrolliertem Luftraum betrieben werden. “Unkontrollierter Luftraum” bedeutet, dass dieser Luftraum nicht aktiv von der Flugsicherung überwacht wird. Dies ist der Luftraum, der sich unterhalb der Kontrollzonen von Flughäfen und anderen sensiblen Bereichen befindet.
Die 120-Meter-Regel ist jedoch nicht absolut. Es gibt zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen:
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Sichtflugpflicht: Der Drohnenpilot muss seine Drohne ständig in Sichtweite haben. Hilfsmittel wie Ferngläser oder FPV-Brillen mit direkter Bildübertragung der Drohnenkamera zählen nicht als Sichtkontakt. Ein Spotter, also eine zweite Person, die die Drohne beobachtet, kann unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Sichtflugpflicht des Piloten.
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Lokale Vorschriften: Gemeinden und Städte können eigene Regeln für den Drohnenflug erlassen. Parks, Naturschutzgebiete oder Wohngebiete können beispielsweise für Drohnenflüge gesperrt sein. Informieren Sie sich vor dem Flug über lokale Beschränkungen.
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Kontrollierte Lufträume: In der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen und anderen sensiblen Bereichen (z.B. Regierungsgebäude, Krankenhäuser, Gefängnisse) gelten besondere Regeln und Verbote. Diese Bereiche sind in der Regel als Kontrollzonen ausgewiesen. Drohnenflüge sind hier nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.
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Menschenansammlungen: Über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Industrieanlagen ist der Drohnenflug grundsätzlich verboten.
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Besondere Genehmigungen: Für Flüge über 120 Meter Höhe, Flüge außerhalb der Sichtweite oder Flüge mit Drohnen über einem bestimmten Gewicht sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
Zusätzliche Aspekte, die beachtet werden müssen:
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Versicherungspflicht: Für Drohnen besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht.
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Kennzeichnungspflicht: Drohnen müssen mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein.
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EU-Drohnenverordnung: Informieren Sie sich über die aktuelle EU-Drohnenverordnung und die damit verbundenen Pflichten (z.B. Drohnenregistrierung, Online-Schulungen).
Fazit: Der erlaubte Luftraum für Drohnen ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. Informieren Sie sich vor jedem Flug gründlich über die geltenden Regeln und Beschränkungen. Verantwortungsvolles Handeln schützt nicht nur Mensch und Umwelt, sondern trägt auch dazu bei, die Akzeptanz von Drohnen in der Gesellschaft zu fördern. Nutzen Sie Informationsquellen wie die Webseiten des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und des Deutschen Aero Clubs (DAeC), um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
#Drohnenflug#Luftraum#RegelnKommentar zur Antwort:
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