Ist es strafbar, ohne Helm E-Scooter zu fahren?
Nach § 21a Absatz 2 StVO besteht eine Helmpflicht für alle Krafträder, die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Damit ist auch das Fahren eines E-Scooters ohne Helm ordnungswidrig.
Ist das Fahren mit E-Scootern ohne Helm strafbar?
In Deutschland ist das Fahren mit E-Scootern ohne Helm eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor, der eine Helmpflicht für alle Krafträder vorschreibt, die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Da E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder mehr haben, fallen sie unter diese Regelung.
Die Helmpflicht soll das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Unfällen verringern. Studien haben gezeigt, dass das Tragen eines Helms das Risiko eines tödlichen Kopftraumas bei einem Motorradunfall um bis zu 69 % reduziert. Aus diesem Grund ist es wichtig, auch beim Fahren mit einem E-Scooter einen Helm zu tragen.
Die Höhe des Bußgeldes für das Fahren ohne Helm auf einem E-Scooter beträgt in der Regel 15 €. Hinzu kommen jedoch noch die Kosten für die Anhörungsgebühr und die Zustellung des Bußgeldbescheids. Insgesamt müssen Sie also mit etwa 50 € rechnen, wenn Sie ohne Helm auf einem E-Scooter erwischt werden.
Es gibt also keinen Zweifel: Das Fahren mit E-Scootern ohne Helm ist strafbar. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie jedoch auch abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen immer einen Helm tragen, wenn Sie mit einem E-Scooter fahren.
Weitere Informationen:
- Bußgeldkatalog für das Fahren ohne Helm auf einem E-Scooter
- Tipps zum sicheren Fahren mit einem E-Scooter
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