Wann gilt § 130?

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Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen ist eine Empfehlung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, wie Pkw, Motorräder und Quads. Sie stellt keine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung dar, sondern dient der Verkehrssicherheit und -flüssigkeit.

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Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h: Mehr als nur eine Zahl

Die Zahl 130 km/h ist auf deutschen Autobahnen allgegenwärtig. Sie ziert Schilder, wird in Fahrschulen gelehrt und ist tief in der automobilen Kultur des Landes verwurzelt. Doch was bedeutet sie wirklich? Die Antwort ist komplexer, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern eine Empfehlung

Entgegen der weitläufigen Annahme ist die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h keine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie gilt als “Empfehlung” für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, also in der Regel für Personenkraftwagen, Motorräder und Quads. Das bedeutet, dass man grundsätzlich schneller fahren darf, sofern keine anderslautenden Schilder dies verbieten.

Warum gibt es die Richtgeschwindigkeit dann überhaupt?

Die Richtgeschwindigkeit dient in erster Linie der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung eines flüssigen Verkehrsflusses. Sie basiert auf jahrelangen Beobachtungen und Analysen, die gezeigt haben, dass bei Geschwindigkeiten um 130 km/h ein gutes Gleichgewicht zwischen Schnelligkeit und Sicherheit besteht.

Wann haftet man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit?

Auch wenn die Richtgeschwindigkeit nicht zwingend eingehalten werden muss, bedeutet das nicht, dass man ungestraft rasen kann. Bei einem Unfall kann die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit durchaus haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn:

  • Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erhöht ist: Die sogenannte “Betriebsgefahr” eines Fahrzeugs beschreibt das latente Risiko, das von dessen Teilnahme am Straßenverkehr ausgeht. Bei höherer Geschwindigkeit steigt die Betriebsgefahr, da sich beispielsweise der Bremsweg verlängert und die Reaktionszeit verkürzt. Im Falle eines Unfalls kann die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung führen, selbst wenn man den Unfall nicht direkt verursacht hat.
  • Die Überschreitung ursächlich für den Unfall ist: Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit verursacht wurde, beispielsweise weil ein rechtzeitiges Bremsen bei 130 km/h möglich gewesen wäre, bei der gefahrenen Geschwindigkeit aber nicht, dann kann der Fahrer voll oder zumindest teilweise haftbar gemacht werden.
  • Die Sichtverhältnisse schlecht sind: Bei Nebel, Regen, Schnee oder Dunkelheit ist es ratsam, die Richtgeschwindigkeit deutlich zu unterschreiten. Wer unter solchen Bedingungen dennoch schnell unterwegs ist, riskiert im Falle eines Unfalls eine Mithaftung.
  • Es sonstige Verkehrsbeeinträchtigungen gibt: Baustellen, Stau oder andere Hindernisse erfordern eine Anpassung der Geschwindigkeit. Wer sich nicht an die Situation anpasst und weiterhin schnell fährt, riskiert im Falle eines Unfalls ebenfalls Konsequenzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine wichtige Orientierungshilfe für sicheres Fahren auf deutschen Autobahnen. Ihre Überschreitung ist nicht per se verboten, kann aber im Falle eines Unfalls zu einer Haftung führen, insbesondere wenn sie zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat oder die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erhöht wurde. Es liegt also in der Verantwortung jedes einzelnen Fahrers, die Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen anzupassen und stets aufmerksam und vorausschauend zu fahren.