Wann ist das Fahrverbot im 1. Monat?

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Ein Monat Fahrverbot droht außerorts bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 26 und 60 km/h. Die Höhe des Bußgeldes, ab 60 Euro, bestimmt nicht allein die Eintragung eines Punktes in Flensburg; entscheidend ist der Grad der Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Fahrverbot im ersten Monat: Wann droht es?

Bei Geschwindigkeitsverstößen kann je nach Schwere der Überschreitung ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Hierbei gilt die folgende Regelung:

Außerorts:

  • Bei Überschreitungen zwischen 26 und 60 km/h droht bereits ein Monat Fahrverbot.
  • Ab einer Überschreitung von 61 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ausgesprochen.

Innerorts:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Monat Fahrverbot erst ab Überschreitungen von 41 km/h.

Höhe des Bußgeldes und Gefährdung des Straßenverkehrs:

Die Höhe des Bußgeldes für Geschwindigkeitsverstöße hängt nicht allein von der Geschwindigkeitserhöhung ab. Ausschlaggebend ist auch der Grad der Gefährdung des Straßenverkehrs, der bei der Verhängung eines Fahrverbots berücksichtigt wird.

Weitere Faktoren, die ein Fahrverbot beeinflussen können:

  • Wiederholte Verstöße
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Probezeit

Auswirkungen eines Fahrverbots:

Ein Fahrverbot hat erhebliche Konsequenzen:

  • Der Führerschein wird entzogen.
  • Es darf kein Fahrzeug gefahren werden.
  • Die Kosten für einen Nachschulungskurs müssen getragen werden.
  • Die Eintragung von Punkten in Flensburg ist möglich.

Wichtig:

Es ist wichtig, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Verstöße können nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch schwerwiegende Folgen wie ein Fahrverbot nach sich ziehen.