Wann muss man ein Monat Fahrverbot antreten?

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Ein Fahrverbot beginnt nicht zwangsläufig am Monatsanfang. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt eine viermonatige Frist, innerhalb der Sie Ihren Führerschein abgeben können. Es ist wichtig, den Führerschein spätestens am letzten Tag dieser Frist bei der zuständigen Behörde einzureichen, unabhängig vom gewählten Stichtag.

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Wann beginnt ein Fahrverbot?

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme beginnt ein Fahrverbot nicht automatisch am Monatsanfang. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, in dem das Fahrverbot angeordnet wird, haben Betroffene eine viermonatige Frist, um ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Stichtag ist irrelevant

Innerhalb dieser viermonatigen Frist können Betroffene selbst einen Stichtag für den Beginn des Fahrverbots wählen. Der gewählte Stichtag muss jedoch spätestens am letzten Tag der Frist eingehalten werden. Andernfalls gilt das Fahrverbot ab dem Tag der Abgabe des Führerscheins.

Beispiel:

Wird ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot am 15. Januar rechtskräftig, endet die viermonatige Frist am 15. Mai. Wählt der Betroffene beispielsweise den 1. März als Stichtag für den Beginn des Fahrverbots, muss er seinen Führerschein spätestens am 1. März abgeben. Andernfalls beginnt das Fahrverbot am Tag der Abgabe, also beispielsweise am 10. März.

Wichtig:

Es ist ratsam, den Führerschein rechtzeitig abzugeben, um etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Behörde zu vermeiden. Die Nichteinhaltung der Frist kann zu einer Verlängerung des Fahrverbots führen.