Warum muss man sich in Bus und Bahn nicht anschnallen?

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Der Verzicht auf Anschnallpflicht in Bussen und Bahnen resultiert aus der dynamischen Fahrgastwechsel und der Möglichkeit, sowohl sitzend als auch stehend zu reisen. Die gesetzliche Regelung berücksichtigt die praktischen Herausforderungen einer permanenten Fahrgastbewegung. Ein- und Aussteigen würden durch Anschnallpflicht unnötig behindert.

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Anschnallpflicht in Bus und Bahn: Warum sie nicht notwendig ist

Im Gegensatz zu PKWs sind Busse und Bahnen nicht mit Anschnallgurten ausgestattet, obwohl sie oft mit hohen Geschwindigkeiten fahren. Dies liegt an mehreren Faktoren, die eine Anschnallpflicht unpraktisch und sogar kontraproduktiv machen.

Dynamischer Fahrgastwechsel

Busse und Bahnen zeichnen sich durch einen ständigen Fahrgastwechsel aus. Fahrgäste steigen ein und aus, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Dies macht es unmöglich, eine permanente Anschnallpflicht durchzusetzen, da Fahrgäste ihre Gurte ständig an- und abschnallen müssten.

Sitz- und Stehplätze

Im Gegensatz zu PKWs, in denen jeder Fahrgast einen Sitzplatz hat, bieten Busse und Bahnen sowohl Sitz- als auch Stehplätze. Stehende Fahrgäste können sich nicht anschnallen, da sie sich während der Fahrt bewegen müssen, um ein Gleichgewicht zu halten.

Praktische Herausforderungen

Die Einführung einer Anschnallpflicht würde zu erheblichen Verzögerungen führen. Ein- und Aussteigen würden unnötig behindert, da Fahrgäste Zeit benötigen, um ihre Gurte anzulegen und abzulegen. Dies würde insbesondere in Stoßzeiten zu Problemen führen.

Unfallstatistiken

Statistiken zeigen, dass die Unfallrate in Bussen und Bahnen trotz des Fehlens von Anschnallgurten relativ gering ist. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, wie z. B. die niedrigere Geschwindigkeit im Vergleich zu PKWs, die gepolsterten Sitze und die Tatsache, dass Fahrgäste oft in Gruppen reisen und sich gegenseitig stützen.

In Anbetracht dieser praktischen Herausforderungen und der relativ geringen Unfallrate ist die gesetzliche Regelung, die eine Anschnallpflicht in Bussen und Bahnen ausschließt, gerechtfertigt. Die dynamische Fahrgastbewegung und die Möglichkeit, sowohl sitzend als auch stehend zu reisen, machen eine solche Pflicht einfach unpraktikabel und unnötig.