Was gilt innerorts und außerorts?
Innerorts gilt für PKW unabhängig von der Nutzung eines Anhängers eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW ohne Anhänger 80 km/h. Mit einer Sondergenehmigung kann die Geschwindigkeit für PKW mit Anhänger auf bis zu 100 km/h erhöht werden.
Tempolimits: Was gilt innerorts und außerorts?
Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Daher gelten in Deutschland strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen, die inner- und außerorts unterschiedlich geregelt sind. Verstöße gegen diese Regeln können nicht nur teuer werden, sondern im Ernstfall auch Leben gefährden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Tempolimits für PKW.
Innerorts:
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht. Die 50 km/h-Begrenzung dient dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern, die im innerstädtischen Bereich besonders gefährdet sind. Ausnahmen von dieser Regel sind durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet (z.B. Tempo 30-Zonen oder Spielstraßen).
Außerorts:
Auf Landstraßen gelten für PKW unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, abhängig vom Vorhandensein eines Anhängers:
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Ohne Anhänger: Die Regelgeschwindigkeit für PKW ohne Anhänger beträgt außerorts 100 km/h. Oftmals wird diese Geschwindigkeit jedoch durch Beschilderung auf 80 km/h oder 70 km/h reduziert, beispielsweise in Bereichen mit Kurven, unübersichtlichen Stellen oder erhöhtem Wildwechselrisiko. Achten Sie daher unbedingt auf die Beschilderung!
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Mit Anhänger: Für PKW mit Anhänger gilt außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Diese reduzierte Geschwindigkeit trägt der veränderten Fahrdynamik und dem längeren Bremsweg von Fahrzeugen mit Anhänger Rechnung.
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100 km/h-Zulassung für Anhänger: Unter bestimmten Voraussetzungen kann für PKW mit Anhänger eine Tempo-100-Zulassung erteilt werden. Diese erfordert die Erfüllung technischer Anforderungen an sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger (z.B. spezielle Reifen, Stoßdämpfer und eine Antischlingerkupplung). Zusätzlich muss eine entsprechende Plakette am Anhänger angebracht sein. Die 100 km/h-Zulassung befreit jedoch nicht von der Pflicht, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung zu halten.
Fazit:
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist essenziell für die Sicherheit im Straßenverkehr. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die geltenden Tempolimits und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Gegebenheiten an. Denken Sie daran: Ankommen ist wichtiger als schnell anzukommen.
#Außerorts#Innerorts#VerkehrsregelnKommentar zur Antwort:
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