Was steht mir zu bei 2 Stunden Flugverspätung?

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Bei zwei Stunden Flugverspätung gibt es gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung keine finanzielle Entschädigung. Ansprüche entstehen erst ab drei Stunden Verspätung am Zielflughafen, unabhängig davon, ob es sich um einen Einzelflug oder eine Pauschalreise handelt.
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Zwei Stunden Flugverspätung: Was sind meine Rechte?

Ein verspäteter Flug ist ärgerlich, keine Frage. Doch was steht Ihnen tatsächlich zu, wenn Ihr Flug um zwei Stunden Verspätung hat? Im Gegensatz zur weitverbreiteten Annahme, gibt es nach der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) für eine Verspätung von zwei Stunden keine automatische finanzielle Entschädigung. Das mag im ersten Moment enttäuschend sein, doch bedeutet dies nicht, dass Sie völlig ohne Rechte dastehen.

Die entscheidende Grenze für eine Entschädigungszahlung liegt bei drei Stunden Verspätung am Zielflughafen. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung erheben. Diese Regelung gilt sowohl für Direktflüge als auch für Flüge innerhalb einer Pauschalreise. Die Pauschalreisevereinbarung ändert nichts an Ihren Rechten gemäß der EU-Verordnung. Ihr Reiseveranstalter ist jedoch in der Pflicht, Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu helfen.

Was Ihnen trotz der zwei Stunden Verspätung zustehen kann:

Auch bei einer Verspätung unter drei Stunden haben Sie einige Rechte:

  • Betreuungspflicht der Airline: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen bei längeren Wartezeiten am Flughafen angemessene Betreuung zukommen zu lassen. Dies beinhaltet in der Regel:

    • Verpflegung: Kostenlose Getränke und Mahlzeiten in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
    • Kommunikation: Regelmäßige Informationen über den aktuellen Stand des Fluges.
    • Unterbringung: Bei sehr langen Wartezeiten (in der Regel ab vier Stunden) besteht Anspruch auf Hotelübernachtung und Transport zum Hotel.
  • Kostenübernahme: Die Airline kann in Einzelfällen auch Kosten für beispielsweise Telefonate oder andere notwendige Ausgaben übernehmen. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei Ihnen. Bewahren Sie daher alle Belege auf.

  • Umbuchung/Rücktritt: Sie haben das Recht, Ihren Flug umzubuchen oder vom Flugvertrag zurückzutreten, wenn die Verspätung Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Airline Ihnen die Kosten für die Umbuchung oder einen Ersatzflug übernehmen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in diesem Fall aber weiterhin nicht, wenn die Verspätung unter drei Stunden liegt.

Wichtig: Die Anspruchsvoraussetzungen für Entschädigung und Betreuung sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Ursache der Verspätung (liegt diese bei der Airline oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände?). Eine außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise extremes Wetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.

Fazit: Zwei Stunden Flugverspätung sind ärgerlich, berechtigen aber in der Regel nicht zu finanzieller Entschädigung. Dennoch haben Sie Rechte auf Betreuung durch die Airline. Dokumentieren Sie Ihre Situation sorgfältig, um Ihre Ansprüche im Zweifelsfall geltend machen zu können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich juristisch beraten zu lassen.