Welcher Zeitpunkt gilt bei Flugverspätung?
Flugverspätung: Ab wann gilt die Regelung für eine Entschädigung?
Im Luftverkehr kommt es immer wieder zu Verspätungen, die für Passagiere äußerst ärgerlich sein können. Was viele jedoch nicht wissen: Ab einer bestimmten Verspätungsdauer haben Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft.
EU-Fluggastrechte-Verordnung
Die Grundlage für die Entschädigungsregelung bei Flugverspätungen bildet die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder dort landen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.
Entscheidender Zeitpunkt
Gemäß der Verordnung bemisst sich die Verspätungsdauer, ab der Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben, nicht am Zeitpunkt der geplanten Ankunft, sondern an der tatsächlichen Öffnung der Flugzeugtüren am Ankunftsort.
Entschädigungsanspruch ab drei Stunden Verspätung
Ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere Anspruch auf folgende Entschädigung:
- 250 Euro für Flüge bis zu 1.500 Kilometern
- 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer
Ausnahmen und Sonderregelungen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Entschädigungsregelung. So besteht beispielsweise kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. schlechtes Wetter, Sicherheitsvorfälle oder politische Unruhen.
Außerdem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Flugstrecken. So haben Passagiere bei Flügen innerhalb der EU, die weniger als 1.500 Kilometer lang sind, erst ab einer Verspätung von fünf Stunden Anspruch auf Entschädigung.
Wie man eine Entschädigung beantragt
Um eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu beantragen, sollten Passagiere zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren. Sollte die Fluggesellschaft den Anspruch ablehnen, können sich Reisende an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden oder einen Rechtsanwalt konsultieren.
Fazit
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gewährt Passagieren ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr Entschädigungsansprüche. Der entscheidende Zeitpunkt für die Berechnung der Verspätung ist die Öffnung der Flugzeugtüren zur Ankunft. Ausnahmen von der Entschädigungsregelung können durch außergewöhnliche Umstände oder Sonderregelungen für bestimmte Flugstrecken entstehen.
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