Welches Geburtsjahr muss jetzt den Führerschein umtauschen?
Papierführerscheine, ausgestellt vor dem 1. Januar 1999, werden gestaffelt umgetauscht. Geburtsjahrgänge 1953-1958 haben dies bereits erledigt. Jahrgänge 1959-1964 müssen bis Juli 2023, Jahrgänge 1965-1970 bis Januar 2024 umtauschen.
Achtung Autofahrer: Führerschein-Umtausch – Wer jetzt handeln muss!
Die Zeit drängt für einen bestimmten Jahrgang von Autofahrern in Deutschland! Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, sollte jetzt genau aufpassen: Der Umtausch in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein ist in vollem Gange und betrifft nun eine weitere Altersgruppe.
Warum der Umtausch?
Der Hintergrund des verpflichtenden Umtauschs ist die Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, Fälschungen zu erschweren und die Daten in einem europaweiten Register zu erfassen. Das dient der Verkehrssicherheit und der besseren Kontrolle.
Wer ist jetzt an der Reihe?
Die Umtauschaktion erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 haben ihren Führerschein bereits umgetauscht. Für die folgenden Jahrgänge gelten nun diese Fristen:
- Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Juli 2023
- Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
Wichtig: Es zählen die Geburtsjahrgänge und nicht das Ausstellungsdatum des Führerscheins!
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer die Frist zum Umtausch versäumt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld. Der Führerschein wird zwar nicht ungültig, aber die Ordnungshüter können eine Strafe verhängen, da der alte Führerschein nicht mehr den aktuellen EU-Richtlinien entspricht.
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch des Führerscheins ist relativ unkompliziert und erfolgt in der Regel bei der zuständigen Führerscheinstelle der Gemeinde oder des Landkreises. Benötigt werden dafür:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der alte Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Eventuell eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht von der aktuell zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
Die Kosten für den Umtausch liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro.
Fazit:
Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1970 gehört und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte jetzt aktiv werden und den Umtausch rechtzeitig in die Wege leiten. So vermeidet man unnötigen Ärger und ein mögliches Bußgeld. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die genauen Modalitäten und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und können weiterhin unbeschwert am Straßenverkehr teilnehmen.
#Führerschein#Geburtsjahr#UmtauschKommentar zur Antwort:
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