Wird die Krankmeldung direkt an den Arbeitgeber geschickt?

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Nein, die Krankmeldung gelangt nicht automatisch zum Arbeitgeber. Sie erhalten eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen und auf Wunsch eine separate Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Ihre Arztpraxis sendet die relevanten Daten elektronisch an Ihre Krankenkasse, in der Regel noch am selben Tag. Die Verantwortung, den Arbeitgeber zu informieren, liegt weiterhin bei Ihnen.

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Krankmeldung: Wer bekommt sie wirklich und was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie die Krankmeldung eigentlich funktioniert. Geht sie direkt an den Arbeitgeber? Was passiert mit meinen Daten? Wer wird informiert? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Krankmeldung und räumt mit einigen Missverständnissen auf.

Die gute Nachricht vorweg: Ihre Krankmeldung landet nicht automatisch auf dem Schreibtisch Ihres Chefs.

Der Weg der Krankmeldung: Ein Überblick

Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich krank und gehen zum Arzt. Nach der Untersuchung stellt der Arzt fest, dass Sie arbeitsunfähig sind. Nun erhalten Sie in der Regel zwei Ausfertigungen:

  • Eine für Ihre eigenen Unterlagen: Diese sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Sie dient als Nachweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  • Eine (auf Wunsch) für Ihren Arbeitgeber: Diese Bescheinigung übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber, um ihn über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse

Was viele nicht wissen: Parallel zu den Papierexemplaren übermittelt Ihre Arztpraxis die relevanten Daten elektronisch an Ihre Krankenkasse. Dies geschieht in der Regel noch am selben Tag. Diese elektronische Meldung ist wichtig, damit Ihre Krankenkasse Ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen kann.

Ihre Pflicht als Arbeitnehmer: Die Information des Arbeitgebers

Auch wenn die Krankenkasse elektronisch informiert wird, bleibt es Ihre Verantwortung, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das bedeutet, Sie müssen Ihrem Chef mitteilen, dass Sie krank sind und voraussichtlich wie lange Sie ausfallen werden.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Unverzügliche Information: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Die meisten Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln, wann und wie Sie sich krankmelden müssen.
  • Vorlage der Krankmeldung: Die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung (die sogenannte “gelbe Schein”) ist in der Regel ab dem dritten Krankheitstag erforderlich. Auch hier können im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen getroffen sein. Manche Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag.
  • Aufbewahrung der Unterlagen: Bewahren Sie Ihre Krankmeldungen (sowohl die Papier- als auch die eventuell erhaltenen elektronischen Versionen) sorgfältig auf. Sie dienen als Nachweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  • Krankmeldung per Post? In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Krankmeldung per Post (idealerweise als Einschreiben mit Rückschein) an Ihren Arbeitgeber zu schicken, um einen Nachweis über den fristgerechten Zugang zu haben. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn es in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit der Krankmeldung gab.
  • Datenschutz: Achten Sie darauf, dass Ihre Krankmeldung nur die notwendigen Informationen enthält (z.B. Dauer der Arbeitsunfähigkeit). Die Diagnose geht Ihren Arbeitgeber nichts an.

Fazit:

Die Krankmeldung ist ein wichtiger Prozess, der sowohl Ihre Rechte als auch Ihre Pflichten umfasst. Auch wenn die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse erfolgt, bleibt es Ihre Aufgabe, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig und korrekt zu informieren. Indem Sie die hier beschriebenen Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen und mögliche Probleme vermeiden.