Wer darf ohne Helm Motorradfahren?

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Motorradfahrer und Beifahrer müssen bei Geschwindigkeiten über 20 km/h einen Schutzhelm tragen, so die Straßenverkehrsordnung. Ausnahmen gibt es nicht. Der Schutzhelm ist verpflichtend.
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Wer darf ohne Helm Motorradfahren?

In Deutschland gilt gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Helmpflicht für Motorradfahrer und ihre Beifahrer. Demnach müssen Motorradfahrer und Beifahrer bei Fahrten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Diese Helmpflicht gilt für alle Arten von Motorrädern, einschließlich Motorrollern und Kleinkrafträdern. Es gibt keine Ausnahmen von der Helmpflicht, weder für bestimmte Fahrergruppen noch für bestimmte Fahrgeschwindigkeiten.

Der Schutzhelm muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um der Helmpflicht zu genügen. Er muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Er muss den Anforderungen der ECE-Regelung 22.05 oder 22.06 entsprechen.
  • Er muss der Kopfform des Trägers angepasst sein und sicher sitzen.
  • Er muss das Verkehrszeichen “Rote Hand” tragen.

Die Nichteinhaltung der Helmpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann ein unverschuldeter Unfall ohne Helm zu einer Reduzierung der Versicherungsleistung führen.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Es gibt keine offiziellen Ausnahmen von der Helmpflicht. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen das Tragen eines Helms nicht erforderlich ist:

  • Wenn das Motorrad Schrittgeschwindigkeit fährt: Wenn das Motorrad nicht schneller als 20 km/h fährt, muss kein Helm getragen werden.
  • Bei medizinischen Gründen: Wenn ein Fahrer aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen kann, kann er von der Helmpflicht befreit werden. Dies muss jedoch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Tragen eines Helms selbst bei geringen Geschwindigkeiten dringend empfohlen wird, da es das Risiko von Kopfverletzungen im Falle eines Unfalls erheblich reduziert.