Wer soll durch die DSGVO geschützt werden?

1 Sicht

Die DSGVO schützt sensible persönliche Daten von Einzelpersonen in der EU. Dies umfasst genetische und biometrische Daten, Gesundheitsinformationen sowie Daten, die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, politische Ansichten, religiöse Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit zulassen.

Kommentar 0 mag

Wer wird durch die DSGVO geschützt? Ein Blick hinter die Kulissen des Datenschutzes

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt als Meilenstein im europäischen Datenschutzrecht. Doch wer genau profitiert von diesem umfangreichen Schutzschild für persönliche Daten? Die einfache Antwort lautet: jede natürliche Person in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Doch diese scheinbar klare Aussage birgt einige wichtige Nuancen.

Die DSGVO schützt nicht abstrakte Datenmengen oder Firmenprofile, sondern konkret den Einzelnen, seine Privatsphäre und seine Selbstbestimmung über seine Daten. Das bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von Alter, Herkunft, sozialem Status oder sonstigen Merkmalen, den gleichen Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten hat. Ein Kind genießt denselben Schutz wie ein Erwachsener, ein Migrant denselben wie ein Staatsbürger.

Die Verordnung fokussiert sich auf die personenbezogenen Daten, also Informationen, die direkt oder indirekt auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person hinweisen. Das umfasst selbstverständlich den klassischen Namen und die Adresse, aber auch viel subtilere Informationen:

  • Online-Aktivitäten: Browser-Verlauf, IP-Adressen, Cookies, Standortdaten – all das kann verwendet werden, um eine Person zu identifizieren und ein Profil zu erstellen.
  • Biometrische Daten: Fingerabdrücke, Gesichtserkennungsmuster, DNA-Profile – diese besonders sensiblen Daten erfordern einen noch höheren Schutzgrad.
  • Gesundheitsdaten: Diagnosen, Behandlungen, medizinische Testergebnisse – Informationen, die extrem intime Details über den Gesundheitszustand offenbaren.
  • Genetische Daten: Diese Daten sind eng mit den Gesundheitsdaten verwandt und werden ebenfalls besonders geschützt.
  • Daten, die Rückschlüsse auf: ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung zulassen – Diese Kategorien gelten als besonders sensibel und ihr Erheben und Verarbeiten ist stark eingeschränkt.

Ausnahmen gibt es kaum: Die DSGVO definiert lediglich wenige, eng umrissene Ausnahmen, beispielsweise im Bereich der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung. Auch diese Ausnahmen unterliegen strengen Auflagen und müssen verhältnismäßig sein.

Die Durchsetzung des Schutzes: Die DSGVO räumt den Betroffenen weitreichende Rechte ein, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”), Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Die Aufsichtsbehörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung und können bei Verstößen empfindliche Strafen verhängen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die DSGVO ist ein umfassendes Schutzsystem für jeden Einzelnen in der EU und im EWR, das seine personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Nutzung schützt und ihm die Kontrolle über diese Daten zurückgibt. Das Verständnis dieser Rechte und die aktive Wahrnehmung der Möglichkeiten, die die DSGVO bietet, sind essentiell für den Schutz der individuellen Privatsphäre im digitalen Zeitalter.