Wen schützt das Datenschutzgesetz?

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Das Datenschutzrecht gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung natürlicher Personen. Es regelt den Umgang mit deren personenbezogenen Daten und schützt diese vor Missbrauch. Daten von Unternehmen fallen nicht unter diesen Schutz.

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Wen schützt das Datenschutzgesetz – und vor wem?

Das Datenschutzgesetz, genauer gesagt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), stellt den Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt. Es geht dabei um die informationelle Selbstbestimmung – das Recht jedes Einzelnen, selbst zu entscheiden, wer wann und zu welchem Zweck auf seine persönlichen Informationen zugreifen darf. Doch wer genau fällt unter diesen Schutz und vor wem werden die Daten geschützt?

Der Schutzschirm des Datenschutzrechts spannt sich primär über natürliche Personen, also Menschen aus Fleisch und Blut. Im Juristendeutsch spricht man von betroffenen Personen. Das bedeutet, dass alle Informationen, die sich einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zuordnen lassen, geschützt sind. Das reicht von Name und Adresse über Kontodaten und Gesundheitsinformationen bis hin zu Online-Identifikatoren wie IP-Adressen oder Cookie-IDs. Entscheidend ist die Möglichkeit der Identifizierung – selbst scheinbar anonyme Daten können durch Kombination mit anderen Informationen zur Identifizierung einer Person führen und fallen damit unter den Schutz der DSGVO.

Unternehmen als juristische Personen genießen diesen Schutz hingegen grundsätzlich nicht. Das bedeutet, Daten, die sich ausschließlich auf ein Unternehmen beziehen (z.B. Firmenname, Handelsregisternummer, Umsatzzahlen), fallen nicht unter die DSGVO. Anders sieht es aus, wenn personenbezogene Daten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern des Unternehmens verarbeitet werden. Diese Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

Der Schutz vor Missbrauch richtet sich gegen jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Das sind sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Stellen. Die DSGVO verpflichtet alle Verantwortlichen zur Einhaltung strenger Regeln, wie z.B. Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und Datensicherheit. Verstöße gegen diese Regeln können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Neben dem Schutz vor staatlicher Überwachung und dem Zugriff Dritter, zielt das Datenschutzrecht auch auf den Schutz vor manipulativen Praktiken im digitalen Raum ab. Die DSGVO soll verhindern, dass persönliche Daten ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen für personalisierte Werbung, Profiling oder Scoring verwendet werden. Die informationelle Selbstbestimmung stärkt somit die Autonomie des Einzelnen in der digitalisierten Welt und schützt ihn vor ungewollten Eingriffen in seine Privatsphäre.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Datenschutzrecht natürliche Personen vor dem Missbrauch ihrer Daten durch jegliche Art von Datenverarbeitenden schützt. Es gewährleistet die Kontrolle über die eigenen Daten und trägt so zur Wahrung der persönlichen Freiheit und Würde im digitalen Zeitalter bei.