Wie lange darf eine Wohnung unbewohnt sein?

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Längerer Leerstand von Immobilien, typischerweise über 60 bis 90 Tage, kann versicherungstechnische Folgen haben. Manche Versicherungen tolerieren bis zu zwölf Monate, doch eine vorherige Abklärung mit dem Versicherer ist unerlässlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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Leere Wohnungen und Versicherungsfallen: Wie lange darf eine Wohnung leer stehen?

Ein Umzug steht an, ein Auslandsaufenthalt winkt oder das Erbe bringt eine leerstehende Immobilie mit sich – es gibt viele Gründe, warum Wohnungen zeitweise unbewohnt bleiben. Doch Achtung: Was unproblematisch scheint, kann versicherungstechnische Tücken bergen. Denn eine leerstehende Wohnung birgt andere Risiken als eine bewohnte und wird von Versicherungen daher anders eingestuft.

Wann gilt eine Wohnung als leerstehend?

Die Definition von “Leerstand” variiert je nach Versicherungsunternehmen. In der Regel gilt eine Wohnung aber als leerstehend, wenn sie länger als 60 bis 90 Tage unbewohnt ist und keine Haushaltsgegenstände mehr enthält.

Welche Versicherungsprobleme können auftreten?

Eingeschränkter Versicherungsschutz: Bei längerem Leerstand schränken viele Versicherungen ihren Schutz ein oder schließen ihn ganz aus. Dies betrifft vor allem Schäden durch:

  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Eine leerstehende Wohnung ist ein leichtes Ziel für Einbrecher.
  • Leitungswasser: Undichte Rohre oder ein geplatzter Schlauch können unbemerkt zu immensen Wasserschäden führen.
  • Feuer: Auch wenn das Risiko im Vergleich zu einer bewohnten Wohnung geringer ist, kann es durch Kurzschlüsse oder Brandstiftung zu Bränden kommen.

Höhere Prämien: In manchen Fällen bieten Versicherungen auch für leerstehende Wohnungen weiterhin Schutz an – allerdings zu deutlich höheren Prämien.

Was ist zu tun?

Frühzeitige Information der Versicherung: Wer plant, seine Wohnung längerfristig leer stehen zu lassen, sollte dies unbedingt und frühzeitig seiner Versicherung melden. Nur so lassen sich böse Überraschungen im Schadensfall vermeiden.

Abklärung des Versicherungsschutzes: Wichtig ist es, die Vertragsbedingungen genau zu studieren und gegebenenfalls eine Leerstandsklausel zu vereinbaren. Diese regelt den Versicherungsschutz für die Dauer des Leerstands und gibt Klarheit über mögliche Kosten.

Mögliche Maßnahmen: Um das Risiko von Schäden zu minimieren und den Versicherungsschutz zu gewährleisten, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:

  • Regelmäßige Kontrolle der Wohnung durch Nachbarn, Freunde oder einen Hausservice
  • Installation von Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen und Überwachungskameras
  • Abstellen der Wasserzufuhr und Entleeren der Leitungen bei längerem Leerstand
  • Informieren der Polizei über den Leerstand, um die Kontrollgänge zu intensivieren

Fazit: Wer seine Wohnung längerfristig leer stehen lässt, sollte sich rechtzeitig mit den versicherungstechnischen Konsequenzen auseinandersetzen. Eine frühzeitige Information der Versicherung und die Vereinbarung einer Leerstandsklausel sind unerlässlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten und böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.